Fachkräftemangel: Beschäftigung Älterer muss attraktiver werden
Der demografische Wandel und der daraus folgende Mangel an Fachkräften stellt den kooperierenden Mittelstand vor vielfältige Herausforderungen. Zu speziellen Fragen der Beschäftigung älterer Mitarbeiter ist DER MITTELSTANDSVERBUND mit Bundesministerin Schröder im Dialog.
27.01.2012
Der demografische Wandel und der daraus folgende Mangel an Fachkräften stellt den kooperierenden Mittelstand vor vielfältige Herausforderungen. Zu speziellen Fragen der Beschäftigung älterer Mitarbeiter ist DER MITTELSTANDSVERBUND mit Bundesministerin Schröder im Dialog.
Der demografische Wandel macht es notwendig, dass mehr Menschen als bisher mehr Lebenszeit für eine Erwerbstätigkeit aufwenden. An vielen Stellschrauben hat die Politik bereits angesetzt: die Verkürzung der durchschnittlichen Schul- und Studienzeiten, mehr Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder die Rente mit 67 sind notwendige Schritte auf diesem Weg.
Ein noch zu selten beleuchteter Punkt ist die Möglichkeit der Beschäftigung von Mitarbeitern auch über das Rentenalter hinaus. Der MITTELSTANDSVERBUND hat hierzu den Dialog mit Bundesministerin Dr. Christina Schröder aufgenommen. Gerade in Tätigkeitsbereichen, in denen weniger körperliche und mehr geistige Arbeit gefragt ist, ist der Renteneintritt eines erfahrenen langjährigen Mitarbeiters für viele Unternehmen ein herber Wissensverlust, der sich auch durch frühzeitige Einarbeitung eines Nachfolgers kaum vollständig auffangen lässt.
Viele Menschen auch jenseits dieses Alters sind körperlich und geistig in der Lage noch länger zu arbeiten — und sie würden es gern tun. Allein die Rahmenbedingungen machen es Mitarbeitern und Unternehmen oft nicht leicht, sich dafür zu entscheiden. So ist zum einen bedauerlich, dass die Möglichkeit eines späteren Renteneintritts und die daraus resultierende Folge eines Rentenzuschlags seitens der Rentenversicherungsträger in keiner spürbaren Weise beworben wird.
Zum anderen birgt die über das Rentenalter hinausgehende Beschäftigung von Mitarbeitern auch für Unternehmen teilweise unkalkulierbare Risiken. So ist auch ein „Rentner“ im Falle einer notwendigen betriebsbedingten Kündigung nicht nur mit den gleichen Rechten versehen wie ein jüngerer Arbeitnehmer, er genießt sogar diesen gegenüber den Vorteil eines besseren Kündigungsschutzes aufgrund seines hohen Alters und seiner langen Betriebszugehörigkeit. Die Tatsache, dass er bereits Anspruch auf ungekürzte Altersrente hat, spielt in der Sozialauswahl leider keine Rolle. In der Beratung unserer Mitgliedsunternehmen sind uns solche Fälle mehrfach begegnet und sie behindern die in weiten Teilen vorhandene Neigung der Unternehmen, auch ihre älteren Mitarbeiter noch lange zu beschäftigen.
Die rechtlichen Möglichkeiten einer befristeten Beschäftigung sind in diesen Fällen nur sehr eingeschränkt gegeben und gerade für kleinere Unternehmen nicht praktikabel. Die Unternehmen benötigen mehr Rechtssicherheit, um in Zukunft von dieser Möglichkeit mehr Gebrauch zu machen.