Europäisches Wettbewerbsforum 2014
Zum dritten Mal hat die EU-Kommission am 11. Februar das European Competition Forum veranstaltet. Die Konferenz hat einen kritischen Blick auf den Binnenmarkt geworfen und die Herausforderungen der künftigen Wettbewerbspolitik untersucht.
13.02.2014
Brüssel, 12.02.2014 — Das Europäische Wettbewerbsforum bietet eine Plattform zur Darstellung und zum Austausch aktueller wettbewerbsrechtlicher Themen. Eingeladen waren Vertreter aus Wirtschaft und Politik, darunter DER MITTELSTANDSVERBUNDES.
In seiner Eröffnungsrede stellte Wettbewerbskommissar Joaquìn Almunia zunächst die Verbindungen des europäischen Wettbewerbsrechts zu vielen anderen Politikbereichen dar. Der Binnenmarkt müsse seiner Auffassung nach vor allem die Grundvoraussetzungen für Innovation und Wachstum schaffen. Hauptkritikpunkt war der Telekommunikationsmarkt, der trotz vieler Bestrebungen noch immer auf die jeweiligen Mitgliedstaaten begrenzt sei. Die von Kommissar Almunia angesprochenen Themen wurden in drei darauffolgenden Diskussionsrunden mit den Wirtschaftsvertretern vertieft.
Vereinheitlichung der Steuersysteme
In einer ersten Diskussionsrunde wurden die nationalen Systeme zur Besteuerung von Unternehmen in einen wettbewerbsrechtlichen Kontext gestellt. Die Teilnehmer waren sich einig, dass eine Anpassung der nationalen Besteuerungssysteme in Europa dringend geboten sei, um einen fairen Wettbewerbs zu schaffen. Die Steuersysteme müssten aber einfach gestaltet werden, auf jeden gleichermaßen anwendbar sein und keine Ausnahmen zulassen.
Deregulierung des Telekommunikationsmarkts
Die zweite Diskussionsrunde befasste sich mit der Deregulierung der Telekommunikationsmärkte. Wichtigster Wertschöpfungsfaktor der Telekommunikationsbranche sei der Ausbau von Netzen. Nur so könnte Europa auf dem internationalen Markt bewähren. Die derzeitigen Marktregeln - gerade mit Blick auf die unterschiedlichen nationalen Regelungen - würden ein Wachstum in der Telekommunikationsbranche verhindern. Die Schöpfung höherer Gewinne sei jedoch Voraussetzung für langfristige Investitionen in den Netzausbau.Durchsetzung des Europäischen Wettbewerbsrechts
Die letzte Diskussionsrunde befasste sich mit der Durchsetzung des europäischen Wettbewerbsrechts. Es bestand Einigkeit, dass eine effektive Durchsetzung zu direkten positiven Effekten auf den Märkten führt. Seit der Einführung der neuen europäischen Wettbewerbsregeln im Jahre 2003 sind die EU-Kommission und die nationalen Wettbewerbshüter gleichermaßen für die Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften zuständig.Die Diskutanten waren sich einig, dass die Zusammenarbeit der nationalen Behörden mit der EU-Kommission bereits gut funktioniere; es hätten sich Verwaltungspraktiken gebildet, die eine effektive Wettbewerbsaufsicht gewährleisten. Die europäischen Regeln zur Koordination der Zusammenarbeit hätten dazu in einem erheblichen Maße beigetragen.
Entscheidungen nationaler Wettbewerbshüter sollen abgestimmt werden
Ein Schwerpunkt zukünftiger europäischer Wettbewerbspolitik soll die Abstimmung der Entscheidungen nationaler Wettbewerbshüter sein. Gerade die Verwaltungspraktiken und Sanktionssysteme bei Wettbewerbsverstößen seien in den Mitgliedstaaten immer noch sehr unterschiedlich. Die EU-Kommission denkt aus diesem Grund derzeit über Instrumente zur Angleichung der Verwaltungspraktiken nationaler Wettbewerbsbehörden nach. Dies könnte in der Form von unverbindlichen Leitlinien oder verbindlichen Verfahrensregeln erfolgen - beide Ansätze würden geprüft.Weitere Informationen: