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EU-Parlament stimmt für Modernisierung des Insolvenzrechts

Am 6. Februar hat das Plenum des Europaparlaments dem Vorschlag zur Modernisierung des EU-Insolvenzrechts zugestimmt. Ziel ist, grenzüberschreitende Insolvenzverfahren effizienter abzuwickeln und weiter zu vereinfachen.

13.02.2014

Brüssel, 07.02.2014 — Die Regeln zum Insolvenzverfahren in grenzüberschreitenden Fällen gibt es in Europa bereits seit dreizehn Jahren: Die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über das Insolvenzverfahren trat am 29.05.2000 in Kraft. Sie legt gemeinsame Regeln für das zuständige Gericht, das anwendbare Recht und die Anerkennung der Beschlüsse fest, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig wird. So soll es sich für Schuldner nicht lohnen, Vermögensgegenstände oder Rechtsstreitigkeiten in andere Mitgliedsstaaten zu verlagern, um dadurch die eigene Rechtsstellung zu verbessern.

Die EU-Kommission hatte schon am 12.12.2012 einen Vorschlag zur Modernisierung der europäischen Insolvenzregeln vorgelegt. Diesem Vorschlag hat sich das Europaparlament nun weitgehend angeschlossen. Das europäische Insolvenzrecht soll jetzt auch auf Verfahren in Eigenverwaltung, Vorinsolvenzverfahren, sonstige Insolvenzverfahren und Entschuldungsverfahren Anwendung finden.

Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollen weiterhin die Gerichte des Mitgliedsstaats zuständig bleiben, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat. Das Gericht soll darüber hinaus für Verfahren im Zusammenhang mit einer anderen zivil- oder handelsrechtlichen Klage gegen denselben Beklagten zuständig sein. Damit soll die Effizienz grenzüberschreitender Gerichtsverfahren insgesamt erhöht werden.

Um die Forderungsanmeldung der Gläubiger zu ermöglichen, sollen neue Regeln eingeführt werden. Erstens sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, öffentliche und kostenfreie Insolvenzregister einzurichten, die von der EU-Kommission vernetzt werden sollen. Zweitens soll die Kommission Standardformulare für die Forderungsanmeldung entwickeln. Dadurch sollen die Gläubiger ihre Forderungen in einer beliebigen Amtssprache der EU in einem an-deren Mitgliedstaat anmelden können. Das Standard-Formular soll auf dem EU-Justizportal allgemein zugänglich gemacht werden.

Eine Einigung im EU-Rat ist derzeit allerdings nicht absehbar. Die Gesetzesreform wird daher erst in der nächsten Legislaturperiode des Parlaments zum Abschluss kommen.

DER MITTELSTANDSVERBUND verfolgt die Entwicklungen zum Insolvenzrecht sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene und wird über den Fortgang dieses Gesetzesvorhabens informieren.


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