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Energieaudits entschärft

Das Bundeskabinett hat am 5. November den von Wirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Danach müssen die Energieaudits nicht mehr mindestens 95 Prozent der Standorte betreffen.

14.11.2014

Berlin, 13.11.2014 — Eine gute Nachricht für den kooperierenden Mittelstand: Der am 5. November vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie ist im Vergleich zur vorherigen Version verbessert worden.

"Besonders erfreulich ist, dass die Forderung des MITTELSTANDSVERBUNDES im aktuellen Gesetzentwurf Berücksichtigung findet. Verpflichtende Energie-Checks müssen nun doch nicht, wie von der Bundesregierung ursprünglich beabsichtigt, nahezu flächendeckend für jeden Standort einzeln durchgeführt werden", so der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes des kooperierenden Mittelstandes, Dr. Ludwig Veltmann. Nach der nun vorgelegten Fassung muss die Auditierung lediglich angemessen und repräsentativ sein, "so dass sich daraus ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz ergibt und sich die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten zuverlässig ermitteln lassen". Das kann bei gleichartigen Betrieben auf eine vertretbare Zahl von Standorten beschränkt werden.

Eine Pflicht zur Testierung der Audits besteht nicht. Zudem können auch unternehmensinterne Personen Energieaudits durchführen. Auch wird auf die Forderung verzichtet, dass der Auditor drei Jahre Berufserfahrung als "unabhängiger" Energieberater hat. Kontrollen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sollen gemäß den Auskünften des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gegenüber dem MITTELSTANDSVERBUND nur stichprobenartig erfolgen.

Durch das Gesetz sollen große Unternehmen verpflichtet werden, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. Die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, aus der die Vorgabe der verpflichtenden Durchführung von Energieaudits folgt, ist am 4. Dezember 2012 in Kraft getreten und durch alle 28 EU-Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Der Gesetzentwurf wird nun in den kommenden Wochen in Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist ein Inkrafttreten im Frühjahr 2015.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird das weitere Gesetzgebungsverfahren verfolgen und sich massiv gegen erneute Verschärfungen wenden.


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