BAFA: Änderung der Förderung bei Umrüstung auf LED
Seit dem 1. Januar kann erstmals auch eine Umrüstung auf LED als Einzelmaßnahme gefördert werden. Am 20. Januar hat das BAFA die technischen Voraussetzungen für eine Förderung gelockert.
24.01.2014
Berlin/Köln, 24.01.2014 – Schon seit Oktober 2012 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Einführung von sogenannten "hocheffizienten branchenübergreifend genutzten Technologien" in kleinen und mittleren Unternehmen. Im ersten Jahr wurden bereits mehr als 900 Anträge für Zuwendungen in Höhe von insgesamt mehr als 9,4 Mio. Euro bewilligt.
Zum 1. Januar wurde diese Förderung ausgeweitet. Da sich gezeigt hat, welche großen Einsparpotentiale bei der Beleuchtung bestehen, können nun erstmals Investitionen in die Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf s tromsparende LED-Technik als Einzelmaßnahme gefördert werden. Die Förderung ist zunächst bis 31.12.2014 befristet. Um auch bei kleineren Unternehmen den Investitionsanreiz zu erhöhen, wurde durch die neu gefasste Förderrichtlinie die Mindest-Investitionssumme auf 2.000 Euro verringert. Bislang mussten Unternehmen mindestens 30.000 Euro ausgeben und eine weitere Querschnittstechnologie umrüsten, um einen Förderantrag im Zusammenhang mit der Beleuchtung beim BAFA stellen zu können. DER MITTELSTANDSVERBUNDbegrüßte diese Änderung grundsätzlich, auch wenn eine Einschränkung auf LED-Technik nicht optimal ist.Damit Umrüstungen auf die stromsparende Beleuchtungstechnik nicht an zu hohen technischen Voraussetzungen scheitern, wurde die Förderrichtlinie am 20. Januar noch einmal angepasst. Bislang musste eine ENEC-Zertifizierung für die LED-Technik nachgewiesen werden, die aber nur wenige Hersteller vorweisen konnten. "Nun ist man ins andere Extrem gegangen", erklärt Kristiana Balzer, Leiterin des Projekts " Mittelstand für Energieeffizienz". Um eine BAFA-Förderung beantragen zu können, ist jetzt nur noch eine CE-Kennzeichnung notwendig. "Diese hat sehr geringe Anforderungen und birgt deswegen einige Risiken in Bezug auf Sicherheit, Lebensdauer und Lichtqualität", betont Balzer. DER MITTELSTANDSVERBUND empfiehlt daher, einen KfW-gelisteten Energieberater hinzuzuziehen und die empfohlenen Hinweise des Programms zu TÜV- oder VDE-Siegel zu berücksichtigen.
Bei einer Teilnahme am Projekt " Mittelstand für Energieeffizienz" erhalten mittelständische
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