Update Koalitionsverhandlungen I: Arbeitsgruppe "Arbeit und Soziales"
Die künftigen Koalitionäre haben sich bei der Rente und in vielen Themen des Arbeitsrechts geeinigt. Dissens herrscht noch bei der Arbeitnehmerüberlassung und der möglichen Abschaffung der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen.
22.11.2013
Berlin, 21.11.2013 — Zwei Monate nach der Bundestagswahl sind die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD noch nicht beendet. Einzelne Arbeitsgruppen legten in dieser Woche Sachstandspapiere vor. Der MITTELSTANDSVERBUND informiert.
Die Arbeitsgruppe "Arbeit und Soziales" hat ein Ergebnispapier vorgelegt. Über viele Punkte besteht Einigkeit, über andere muss die Steuerungsgruppe aus 75 Politikern aus CDU, CSU und SPD entscheiden.
Im Kapitel Arbeitsmarkt (Download im Volltext hier) werden Fragen der Fachkräftesicherung, der Aktiven Arbeitsmarktpolitik (u.a. mit Übergangsmanagement Schule-Ausbildung-Beruf) und des Arbeitslosengeldes I und II, der Armutswanderung sowie des ganzheitlichen Arbeitsschutzes behandelt.Einen großen Schwerpunkt dieses Kapitels nehmen die geplanten Reformen im Arbeitsrecht ein, auf folgende möchten wir besonders hinweisen:
- Die Allgemeinverbindlicherklärungen nach dem Tarifvertragsgesetz soll auch bei einer Tarifbindung von weniger als 50% möglich sein, ein öffentliches Interesse an der Allgemeinverbindlichkeit genügt.
- Eine allgemeine Regelung zum Mindestlohn wird kommen. Strittig sind dabei noch der Zeitplan, die erstmalige Festsetzung des Mindestlohns und Differenzierungsmöglichkeiten für die Kommission sowie Auslauffristen für laufende Tarifverträge. Die Festlegung des Mindestlohns soll durch eine von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzte Kommission erfolgen. Er gilt nicht für Auszubildende und Schüler bis zum Ende der Schulpflicht. Praktikanten, die ihr Praktikum im Rahmen einer Schul- oder Studienordnung absolvieren, sind ebenfalls ausgenommen, freiwillige Praktika dagegen nicht.
- Die Koalition will den Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen. Dazu sollen Kontroll- und Prüfinstanzen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit konzentriert werden sowie Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats "konkretisiert" werden. Faktisch sind hier neue Mitbestimmungs- und Unterrichtungsrechte zu befürchten.
- Bei den Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung besteht noch keine Einigkeit. Die Unionsparteien wollen die Einsatzzeit von Leiharbeitern auf 24 Monate begrenzen und hinsichtlich der Arbeitsbedingungen (betriebliche) Flexibilität ermöglichen. Die SPD will neben equal pay eine Höchsteinsatzdauer von 12 Monaten durchsetzen und noch weitere Restriktionen einführen. Daneben gibt es von verschiedenen Seiten bereits die Forderung, die öffentliche Hand von diesen Regelungen komplett auszunehmen.
- Außerdem soll geprüft werden, ob analog zu den Regelungen vieler Bundesländer eine die Tariftreue in das Vergaberecht des Bundes aufgenommen werden kann.
- Der Grundsatz der Tarifeinheit soll gesetzlich geregelt werden, nachdem die Rechtsprechung insbesondere Spartengewerkschaften weitreichende Handlungsfreiheit zubilligte.
- Der Beschäftigtendatenschutz soll in einem eigenen Gesetz unter Federführung des BMAS geregelt werden. Das Schutzniveau soll über dem europarechtlichen Mindestmaß liegen. Dieses Thema ist jedoch noch nicht mit der Arbeitsgruppe der Innenpolitiker abgestimmt. Außerdem sollen Whistleblower entsprechend internationaler Vorgaben geschützt werden.
- Im Teilzeit- und Befristungsrecht gibt es Einigkeit über die Einführung einer "befristeten Teilzeit", so dass Beschäftigte leichter von der Teilzeit in die Voöözeit zurückkehren können. Strittig ist noch die von der SPD geforderte Abschaffung der sachgrundlosen Befristung (mit der ebenfalls diskutierten Ausnahmeregelung für die öffentliche Hand als Arbeitgeber).
- Zur Umsetzung der Entgeltgleichheit von Männern und Frauen soll es mehr Transparenz, insbesondere für Betriebsräte geben. Einzelne Arbeitnehmer sollen einen Auskunftsanspruch erhalten.
Im Kapitel "Soziale Sicherung" (Volltext zum Download hier) werden vor allem Fragen der soziale Sicherheit im Alter geregelt, von der privaten und betrieblichen Altersvorsorge über die Lebensleistungsrente und "Mütterrente" bis zum sozialen Schutz für Minijobs. Daneben werden in diesem Kapitel Fragen der sozialen Selbstverwaltung, des Entschädigungsrechts und des Asylbewerberleistungsgesetzes behandelt.
Im Kapitel "Für eine inklusive Gesellschaft" (Volltext im Dokument zur sozialen Sicherung enthalten) werden Themen der Inklusion von Menschen mit Behinderung behandelt, u.a. Regelungen zu Eingliederungshilfe und der Inklusion am Arbeitsmarkt.