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Reform Unternehmenssteuern: Hinzurechnung von Zinsen schadet dem Mittelstand!

Arbeitsgemeinschaft Mittelstand lehnt Pläne der Bundesregierung ab

30.08.2006

Berlin. 30. August 2006 — Die von der Bundesregierung erwogene Hinzurechnung von Zinsen und Zinsanteilen bei der Unternehmenssteuer sowie eine massive Erhöhung der Grundsteuer im Zuge einer Unternehmenssteuerreform sind äußerst schädlich für den Mittelstand.

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, der neben dem ZGV sieben weitere maßgebliche Verbände aus Handel, Handwerk, Gastgewerbe und Kreditwirtschaft angehören, lehnt daher diese mittelstandsfeindlichen Pläne ab. Die Wirkung der nominalen Entlastung beim Steuersatz würde so verringert, das Nettoprinzip ausgehöhlt und der Mittelstand stärker belastet als Unternehmen mit einem leichteren Zugang zum Kapitalmarkt und damit der Eigenmittelfinanzierung. Die gerade beginnende wirtschaftliche Erholung im Mittelstand ist so nachhaltig gefährdet.

Eine Hinzurechnung von Zinsen und Zinsanteilen trifft in erster Linie ertragsschwächere und hoch verschuldete mittelständische Betriebe. Ursächlich hierfür ist die insgesamt viel zu niedrige Eigenkapitalquote im Mittelstand. Es bedarf daher vielmehr Maßnahmen, die die Eigenkapitalbasis der Unternehmen stärken.

Dies gilt ebenso für eine Begrenzung des Abzugs von Fremdmittelfinanzierung, wie die erwogene Erhöhung der Grundsteuer. Beide Maßnahmen schaden unmittelbar kleinen und mittleren Betrieben. Diese brauchen hier zumindest großzügige Freibeträge, zumal selbst diese die Wirkung nur abmildern können.

Das Positionspapier der AG-Mittelstand zum Thema hier zum Download

Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand im Internet: www.arbeitsgemeinschaft-mittelstand.de

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