MITTELSTANDSVERBUND bei Expertenanhörung im Europäischen Parlament: EU-Kaufrecht stärkt den Mittelstand
Nachdem DER MITTELSTANDSVERBUND bereits zwei Stellungnahmen gegenüber dem deutschen Bundesjustizministerium abgegeben hat, nahm der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes nun auf Einladung des Rechtsausschusses an einer Expertenanhörung des Europäischen Parlamentes in Brüssel teil - und sprach sich dort klar für das optionale europäische Kaufrecht aus.
12.03.2012
Brüssel, 6. März 2012. Nachdem DER MITTELSTANDSVERBUND bereits zwei Stellungnahmen gegenüber dem deutschen Bundesjustizministerium abgegeben hat, nahm der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes nun auf Einladung des Rechtsausschusses an einer Expertenanhörung des Europäischen Parlamentes in Brüssel teil - und sprach sich dort klar für das optionale europäische Kaufrecht aus.
Die öffentliche Anhörung unter dem Titel „Der Vorschlag für ein Gemeinschaftliches Europäisches Kaufrecht: Einige wesentliche Fragestellungen“ wurde durch den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Europäischen Parlamentes, Herrn Klaus-Heiner Lehne, geleitet. An ihr nahmen über 100 Mitglieder des Parlamentes, der Kommission sowie weiterer Institutionen aus dem europäischen Umfeld teil.
Nachdem die Vertreter der Wissenschaft (unter anderem Herr Prof. Dr. Stefan Leible von der Universität Bayreuth) zu Fragestellungen rund um die Einbindung des geplanten Gemeinsamen Europäischen Kaufrechtes in die bereits bestehenden Gesetzesregelungen, u.a. zum internationalen Privatrecht der Mitgliedstaaten sowie zu den supranationalen Regelungen, zum Beispiel dem UN-Kaufrecht, referiert hatten, nutzte Dr. Marc Zgaga, Rechtsexperte des MITTELSTANDSVERBUNDES, die Gelegenheit, zu diesem für die Stärkung des Binnenmarktes so wichtigen Thema Stellung zu beziehen. Dabei wurde herausgestellt, dass der vorgelegte Verordnungsvorschlag, mit dem ein optionales Europäisches Kaufvertragsrecht geschaffen werden soll, ganz ausdrücklich begrüßt wird. Wenngleich sich DER MITTELSTANDSVERBUND in den vorausgegangenen Konsultationen für eine Vollharmonisierung des Kaufrechts ausgesprochen hatte, sollte die nun vorgelegte optionale Lösung als gleichsam zweitbeste Lösung als Chance genutzt werden, bis eine Vollharmonisierung erreichbar ist.
Als wesentliche Punkte stellte DER MITTELSTANDSVERBUND die Öffnung des gemeinschaftlichen Europäischen Kaufrechtes für den gesamten B2B-Bereich (also ohne die Bedingung, dass eine der Parteien ein kleines oder mittleres Unternehmen ist), sowie die Erforderlichkeit nach einem grenzüberschreitenden Eigentumsvorbehaltsrecht heraus. DER MITTELSTANDSVERBUND wies insoweit darauf hin, dass Warenlieferungen zwischen Unternehmen sehr stark von den möglichen Sicherheiten für die Kaufpreisforderungen abhängen. Da sich im Bereich des grenzüberschreitenden Verkehrs die Einholung von validen Bonitätsdaten des Käufers oftmals als schwierig herausstellt und auch eine Unterlegung mit Warenkreditversicherung in der Praxis nur schwer realisierbar ist, bietet sich als einzige praktikable aber auch effektive Sicherheit die Vereinbarung eines grenzüberschreitenden Eigentumsvorbehaltes an. Diese Forderung wird vom MITTELSTANDSVERBUND durch eine eigene Gesetzesformulierung für einen derartigen europäischen Eigentumsvorbehaltes untermauert.
Sowohl der Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes, als auch die ebenfalls anwesenden Vertreter der Europäischen Kommission zeigte großes Interesse an der vom MITTELSTANDSVERBUND vorgeschlagenen Regelung für einen grenzüberschreitenden Eigentumsvorbehalt. Es besteht daher die begründete Hoffnung, dass eine entsprechende Sicherung in den Verordnungstext für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht aufgenommen wird.
Da das Gemeinsame Europäische Kaufrecht durch europäische Verordnung erlassen wird, ist es in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht. Es bedarf keiner Angleichung oder Harmonisierung der nationalen, die Eigentumsübertragung regelnden Bestimmungen. Es kann vielmehr ein eigenständiger Europäischer Eigentumsvorbehalt im Gesetz festgelegt werden, der den Gläubigern das Recht einräumt, gelieferte Ware zurückzuholen und anderweitig zu verwerten.
Die ausführliche Stellungnahme des MITTELSTANDSVERBUNDES im Rahmen der Anhörung im Europäischen Parlament finden Sie hier.