Wahlprogramm-Check: Arbeitsmarkt & Unternehmertum
Der Jobmotor stottert, die Arbeitslosenzahlen steigen. Wie kann es gelingen, Hürden am Arbeitsmarkt abzubauen, die Beschäftigung zu erhöhen und mehr Flexibilität zu ermöglichen? Zur Bundestagswahl präsentieren die Parteien unterschiedliche Konzepte.
12.02.2025
Der deutsche Jobmotor stottert bedenklich und die Arbeitslosenzahlen steigen. Um die Beschäftigung zu erhöhen und Hürden auf dem Arbeitsmarkt abzubauen, präsentieren die Parteien im Bundestagswahlkampf 2025 unterschiedliche Konzepte. Klar ist aus Sicht des Mittelstands, dass Unternehmen mehr Freiräume brauchen, um wieder mehr Personal einstellen zu können.
Die Arbeitsmarktpolitik stand in den vergangenen Jahren nicht im Vordergrund, solange die deutsche Wirtschaft wuchs und die Arbeitslosigkeit auf sehr niedrigem Niveau verharrte. In Zeiten des Nullwachstums wachsen jedoch die Sorgen für den Arbeitsmarkt. Der laufende Bundestagswahlkampf wird somit wieder stärker von der Frage geprägt, wie die Beschäftigung erhöht werden kann und welche arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen hierfür notwendig sind. Die Parteien sind sich hierüber nicht einig und setzen abweichende Schwerpunkte. Große Differenzen ergeben sich auch mit Blick auf den Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge, die gerade für Unternehmen im Mittelstand eine zusätzliche Bürde in Krisenzeiten darstellen. Wir geben hier einen Überblick über die wichtigsten Forderungen in den Wahlprogrammen.
CDU/CSU
- Die CDU/CSU möchte das Arbeitszeitgesetz reformieren und für alle Unternehmen anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der europäischen Arbeitszeitrichtlinie festlegen. Dies fordert DER MITTELSTANDSVERBUND seit langem.
- Die Vorgaben für mobiles Arbeiten – auch im Homeoffice – sollen nach den Vorstellungen der Union praxisnäher und rechtssicher ausgestaltet werden: etwa durch die Klarstellung, dass mobiles Arbeiten an frei gewählten Orten nicht in den Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung fällt. Praxisnähere Vorgaben für mobiles Arbeiten sind aus Sicht des kooperierenden Mittelstandes sinnvoll, sollten aber vor allem mehr Freiräume lassen.
- Alle noch bestehenden arbeitsrechtlichen Schriftformerfordernisse sollen entfallen, jedoch nicht bei Kündigungen oder branchenspezifischer Schutzbedürftigkeit. Dies würde nach Ansicht des MITTELSTANDSVERBUNDES jedoch kaum mehr einen Unterschied zum Status Quo bedeuten.
- Die Union möchte das bisherige Vorbeschäftigungsverbot nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze abschaffen und damit die Beschäftigung älterer Erwerbspersonen nicht nur rechtssicher und flexibler machen. Dies wäre für die Unternehmen sehr hilfreich und kann die Beschäftigung älterer Erwerbspersonen erhöhen.
- Um mehr ausländische Fachkräfte gewinnen zu können, soll die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen weiter vereinfacht werden. Zur weiteren Beschleunigung der Verwaltungsprozesse für Erwerbszuwanderer soll zusätzlich eine digitale Bundesagentur für Einwanderung eingerichtet werden, in der alle Services zusammenlaufen. Trotz substanzieller Fortschritte ist eine weitere Beschleunigung der Verwaltungsprozesse für ausländische Fachkräfte notwendig.
- Die CDU/CSU steht sowohl zum gesetzlichen Mindestlohn als auch zur Arbeit der unabhängigen Mindestlohnkommission. Ein politischer Mindestlohn wird abgelehnt. Dies ist aus Sicht des kooperierenden Mittelstands zu begrüßen.
- Die Sozialversicherungsbeiträge sollen wieder in Richtung der 40-%-Grenze gesenkt werden, um die Lohnkosten für die Unternehmen zu begrenzen. Dies ist sehr sinnvoll, erfordert aber die nötigen Weichenstellungen in der Sozialversicherung.
SPD
- Die SPD bekennt sich bei der Ausgestaltung der Arbeitszeit im Grundsatz zur Tarifautonomie, unterstützt jedoch die Gewerkschaften darin, "dem gesteigerten Bedürfnis der Beschäftigten nach flexibleren Arbeitszeiten, Arbeitszeitverkürzung […] und einer damit einhergehenden besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Freizeit Rechnung zu tragen". Diesem Anliegen verweigern sich die Arbeitgeber im kooperierenden Mittelstand überwiegend nicht. Dabei müssen aber stets die betrieblichen Erfordernisse berücksichtigt werden.
- Zur Erleichterung des beruflichen Übergangs und Verhinderung von Arbeitslosigkeit spricht sich die SPD für regionale Zusammenschlüsse von Sozialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit im Sinne einer Job-to-Job-Vermittlung aus, um Arbeitslosigkeit bereits im Ansatz verhindern. Das bestehende Instrument der Transfergesellschaften soll auch für kleinere Unternehmen nutzbar werden. Vielfach besteht aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES eine derartige regionale Zusammenarbeit bereits.
- Die SPD will das Fachkräfteeinwanderungsgesetz über eine vereinfachte Anerkennung von Qualifikationen sowie "faire" Anwerbeabkommen weiterentwickeln. Zudem sollen Geflüchtete ohne Schutzstatus, die dennoch in Arbeitsmarkt und Gesellschaft integriert sowie straffrei sind, einen erleichterten Spurwechsel in die Fachkräfteeinwanderung durchlaufen können. Dies ist grundsätzlich aus Perspektive des kooperierenden Mittelstandes zu begrüßen.
- Die SPD möchte die Mindestlohnkommission dazu verpflichten, sich bei der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns an der EU-Mindestlohnrichtlinie zu orientieren. Daher müsse er spätestens ab 2026 bei 15 Euro pro Stunde liegen. Dies würde aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES einen erneuten Eingriff in die Arbeit der Mindestlohnkommission bedeuten und die Lohnkosten für die Unternehmen deutlich erhöhen.
Bündnis 90 / Die Grünen
- Die Grünen begrüßen flexible Arbeitszeitmodelle als Beitrag zu einer höheren Erwerbsbeteiligung. Sie flankieren dies aber nicht durch entsprechende Anpassungen im Arbeitsrecht. Dies ist aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES unzureichend.
- Zur Erleichterung qualifizierter Zuwanderung sollen Arbeitsvisa online beantragt werden können. Eine digitale Einwanderungsagentur soll den Einwanderungsprozess modernisieren und beschleunigen – auch auf Englisch. Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll über eine zentrale Anerkennungsstelle deutlich vereinfacht werden. Auch Arbeitshindernisse für Geflüchtete sollen weiter abgebaut werden, um die Integration zu erleichtern. Im Grundsatz sind diese Maßnahmen aus Sicht der Unternehmen zu begrüßen.
- Die Grünen möchten den gesetzlichen Mindestlohn auf zunächst 15 Euro pro Stunde anheben – auch für unter 18-Jährige. Dies würde aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES einen erneuten Eingriff in die Arbeit der Mindestlohnkommission bedeuten und die Lohnkosten für die Unternehmen deutlich erhöhen.
FDP
- Die Liberalen wollen das Arbeitszeitgesetz mit dem Ziel einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit reformieren. Ebenso sollen die Vorgaben zur Arbeitszeit flexibilisiert und Öffnungsklauseln zu Ruhezeitregelungen genutzt werden. Dies ist aus Sicht der Unternehmen im Mittelstand sehr zu begrüßen.
- Das Arbeitsrecht soll entschlackt werden, etwa durch Vereinfachung der Dokumentationspflichten beim Mindestlohn, eine praxistauglichere elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Möglichkeit digitaler Arbeitsverträge in allen Branchen und eine einfachere Entsendung von Arbeitnehmern in der EU. Bei mobilem Arbeiten, auch im Homeoffice, soll zukünftig das Arbeitsschutzgesetz und nicht mehr die Arbeitsstättenverordnung gelten. Für die Unternehmen sowie die Beschäftigten wären diese Maßnahmen sehr vorteilhaft.
- Die FDP möchte die Einwanderung in den Arbeitsmarkt durch ein Einwanderungsgesetzbuch aus einem Guss erleichtern, in dem alle gesetzlichen Grundlagen für Einwanderung und Asyl gebündelt werden. Im Rahmen einer Neuorganisation der behördlichen Strukturen und Verfahren soll es einen One-Stop-Shop für die Einwanderung in den Arbeitsmarkt geben. Auch die Europäische Blue Card soll für weitere nicht-akademische Fachkräfte geöffnet und die Verdienstuntergrenzen abgeschafft werden. Trotz substanzieller Fortschritte ist eine weitere Beschleunigung der Verwaltungsprozesse für ausländische Fachkräfte notwendig.
- Die FDP steht zur Tarifautonomie und lehnt weitere politische Eingriffe in die Arbeit der unabhängigen Mindestlohnkommission ab. Dies ist aus Sicht des kooperierenden Mittelstands zu begrüßen.
- Die Liberalen setzen sich dafür ein, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht weiter über die 40-%-Grenze hinaus steigen. Die Sozialversicherung soll deshalb stärker über kapitalgedeckte Elemente finanziert werden. Dies ist sinnvoll, erfordert aber die nötigen strukturellen Weichenstellungen.
AfD
- Arbeitgeber sollen nach den Vorstellungen der AfD – durch nicht näher definierte Maßnahmen – dazu angehalten werden, mehr Telearbeit, flexible Arbeitszeiten und Betriebskindergärten anzubieten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. So sinnvoll solche Maßnahmen sein können, darf es hierzu keine pauschale Verpflichtung geben.
- Die AfD möchte den Zugang zum Arbeitslosengeld erschweren, indem ein Anspruch im Grundsatz nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber sowie wie nach drei vollen Beitragsjahre bestehen soll – mit einer deutlichen Deckelung der Bezugsdauer. Gleichzeitig sollen Arbeitnehmer über 50 Jahre ab dem Zeitpunkt der Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf eine private Arbeitsvermittlung erhalten. Diese Maßnahmen mögen dem sinnvollen Ziel einer schnelleren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienen, wirken aber nicht hinreichend durchdacht.
- Die AfD beklagt die vermeintliche Zweckentfremdung von Sozialversicherungsbeiträgen für versicherungsfremde Leistungen und andere Posten im Bundeshaushalt. Diese Praxis soll beendet werden, damit die Sozialversicherungsbeiträge wieder sinken können. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES kommt es primär auf Strukturreformen in der Sozialversicherung an, um hierüber die steigenden Sozialversicherungsbeiträge wirksam zu begrenzen.
BSW
- Minijobs sollen nach den Vorstellungen des BSW in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse überführt werden. Zusätzlich möchte es "den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit […] beenden" und Sachgrundbefristungen von Arbeitsverträgen deutlich reduzieren. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen würden diese Maßnahmen eine enorme Einschränkung der Flexibilität in der Beschäftigung darstellen.
- Die sinkende Tarifbindung in Deutschland möchte das BSW wieder erhöhen, indem Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Betriebsratsgründungen sollen durch "besseren Kündigungsschutz für die Initiatoren" erleichtert werden. Ersteres würde einen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen, letzteres ist bereits heute weitestgehend gewährleistet.
- Das BSW möchte den gesetzlichen Mindestlohn unverzüglich auf 15 Euro pro Stunde anheben. Zukünftig soll er sich an der EU-Mindestlohnrichtlinie orientieren. Dies würde aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES einen erneuten Eingriff in die Arbeit der Mindestlohnkommission bedeuten und die Lohnkosten für die Unternehmen deutlich erhöhen.
Die Linke
- Die Linke setzt sich für eine Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen ein, die sich weniger an betrieblichen Erfordernissen orientiert, sondern an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientiert. Der Kündigungsschutz soll für Eltern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes ausweitet werden; es soll ein explizites Rückkehrrecht nach der Elternzeit auf den gleichen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz gelten. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES dient eine Flexibilisierung der Arbeitszeit grundsätzlich sowohl den Unternehmen als auch den Beschäftigten. Sie darf aber die betrieblichen Erfordernisse niemals außer Acht lassen, weshalb die Forderungen zu weit gehen.
- Darüber hinaus setzt sich die Linke für eine Begrenzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden ein, wobei Arbeitsunterbrechungen miteinbezogen werden sollen. Zugleich soll sowohl ein Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle als auch auf vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeiten gelten und der gesetzliche Urlaubsanspruch auf – mutmaßlich inklusive der Wochenenden – sechs Wochen im Jahr erhöht werden. Diese Maßnahmen sind klar abzulehnen und widersprechen der Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen.
- Das Bundesarbeitsministerium soll nach dem Willen der Linken Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären können – auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite. Bei Auslagerungen müssen Tarifverträge unbefristet fortgelten. Beides würde einen massiven Eingriff in die Tarifautonomie bedeuten.
- Die Linke spricht sich für die Abschaffung von Mini- und Midijobs und somit für eine volle Beitragspflicht in der Sozialversicherung in jedem Arbeitsverhältnis aus. Ebenfalls sollen Leiharbeit und sachgrundlose Befristungen abgeschafft werden, wobei die bestehenden Sachgründe enger gefasst werden sollen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen würden diese Maßnahmen eine enorme Einschränkung der Flexibilität in der Beschäftigung darstellen.
- Der gesetzliche Mindestlohn soll auf zunächst 15 Euro pro Stunde erhöht werden. Die Mindestlohnkommission soll zukünftig nicht mehr gegen die Stimmen der Gewerkschaftsseite entscheiden können. Dies würde aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES einen erneuten Eingriff in die Arbeit der Mindestlohnkommission bedeuten und die Lohnkosten für die Unternehmen deutlich erhöhen.
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Marius Müller-Böge
Leiter Arbeitsmarktpolitik, Steuern & Finanzen
Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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