Gesundheitskosten: Gesetz zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge beschlossen
Die Gesetzliche Krankenversicherung leidet unter deutlichen Kostensteigerungen. Bundestag und Bundesrat haben vor diesem Hintergrund ein Gesetz beschlossen, das die Kosten des Gesundheitssystems spürbar senken und die Beitragssätze stabilisieren soll. Viele dieser Maßnahmen sind sinnvoll, einige werden aber vorerst zu höheren Beiträgen für Arbeitgeber im Mittelstand führen.
13.07.2026
Ende März hatte die von der Bundesregierung einberufene „FinanzKommission Gesundheit“ ihren ersten Bericht mit umfassenden Vorschlägen zur Kostensenkung im Gesundheitssystem und damit zur finanziellen Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen vorgelegt. Hintergrund war der erhebliche strukturelle Reformbedarf in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die ohne Anpassungen zeitnah auf einen Finanzierungsengpass zusteuern würde. Das federführende Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte daraufhin einen Referentenentwurf für das sogenannte „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ vorgelegt, der Ende April vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Mit einer Reihe von Änderungen haben Bundestag und Bundesrat den Gesetzentwurf am 10. Juli 2026 verabschiedet.
Großer Druck zur Kostensenkung
Der finanzielle Druck in der GKV ist derzeit sehr hoch: In den vergangenen Jahren wurden daher die kassenindividuellen Zusatzbeiträge im Durchschnitt deutlich angehoben. Ohne gezielte Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitskosten wären weitere Anhebungen unausweichlich. Allein für das Jahr 2027 wird eine Deckungslücke in der GKV in Höhe von 15,3 Mrd. Euro prognostiziert. Deshalb haben das BMG und die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf viele Empfehlungen der mit einschlägigen Experten besetzten FinanzKommission Gesundheit übernommen. Zusätzlich wurden weitere Maßnahmen aufgenommen, während eine Reihe von Empfehlungen nicht berücksichtigt wurden. Zu den wichtigsten mit dem Gesetz beschlossenen Maßnahmen zählen unter anderem:
- Erhöhung des Finanzierungsbeitrags aus dem Bundeshaushalt für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger
- Stärkere Begrenzung des Kostenanstiegs in allen Bereichen – insbesondere für Krankenhäuser – durch verbindliche Obergrenzen
- Häufigere obligatorische Zweitmeinungsverfahren bei mengenanfälligen und potenziell kostenintensiven Eingriffen, die oftmals nicht zwingend erforderlich sind
- Streichung bestimmter Leistungen wie z.B. Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
- Erhebung eines Beitragszuschlages für in der GKV mitversicherte Ehegatten/Lebenspartner in Höhe von 2,5 % ab 2028 – mit Ausnahmen für Eltern mit Kindern oder Pflegebedürftige
- Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV ab 2027 um einmalig 300 Euro sowie analoge Anhebung der Versicherungspflichtgrenze
Insgesamt sollen die Maßnahmen durch Mehreinnahmen und Minderausgaben im Jahr 2027 für eine Entlastung in Höhe von 16,3 Mrd. Euro – sowie bis 2030 von 38,1 Mrd. Euro – sorgen.
Richtung stimmt, aber Kosten für Arbeitgeber steigen weiter
Für den kooperierenden Mittelstand steht außer Frage, dass Kosteneinsparungen im Gesundheitssystem notwendig sind, um die Krankenversicherungsbeiträge perspektivisch stabil halten zu können. Denn die paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragenen Beiträge zur GKV tragen neben den weiteren – in den letzten Jahren ebenfalls gestiegenen – Sozialversicherungsbeiträgen zu dem in Deutschland besonders hohen Niveau der Arbeitskosten bei. Es geht daher nicht nur um Gesundheitspolitik, sondern maßgeblich auch um Standortpolitik. Eine Stabilisierung bzw. Senkung der Sozialversicherungsbeiträge zur Entlastung der Unternehmen im Mittelstand hat der BKM deshalb schon in seinem entsprechenden Positionspapier von April 2026 gefordert und hierfür eigene Vorschläge gemacht. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich die Zielrichtung des nun beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
Viele der enthaltenen Maßnahmen sind vor dem Hintergrund der angestrebten Kostensenkung sinnvoll. Demgegenüber haben wir kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung sich entschieden hat, eine zentrale Maßnahme umzusetzen, welche von der FinanzKommission Gesundheit ausdrücklich nicht empfohlen wurde – nämlich die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Versicherten. Auch wenn dadurch mit Mehreinnahmen für die GKV zu rechnen ist, steigen die absoluten Krankenversicherungsbeiträge für viele Versicherte damit deutlich. Durch die paritätische Aufteilung der Beiträge zahlen auch die Arbeitgeber für viele ihrer Beschäftigten zukünftig wesentlich mehr. Eine notwendige Stabilisierung der Beiträge rückt für sie somit in weite Ferne.
Darüber hinaus ist es bedauerlich, dass mutige strukturelle Einsparungen vielfach unterbleiben – etwa mit Blick auf die Struktur der Krankenhauslandschaft oder auch höhere Kostenanreize zur Verbesserung der eigenen Gesundheit. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung nach Vorlage des zweiten Berichts der FinanzKommission Gesundheit Ende 2026 weitere Schritte zur Begrenzung des Kostenanstiegs und schließlich zur Senkung der Versicherungsbeiträge unternehmen wird.
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Marius Müller-Böge
Leiter Arbeitsmarktpolitik, Steuern & Finanzen
Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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