Abschaffung der Zollfreigrenze: MITTELSTANDSVERBUND fordert zügige Umsetzung und starke Zollstrukturen
Die EU-Wirtschafts- und Finanzministerinnen und -minister haben am Donnerstag, dem 13. November 2025, in Brüssel über die Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze für Waren aus Drittstaaten beraten. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den geplanten Schritt ausdrücklich.
13.11.2025
++ Update: In der Ratssitzung vom 13. November 2025 wurde eine Einigung zur Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 € erzielt. Die Finanzminister stimmten außerdem einstimmig dafür, diese nicht wie von der Kommission vorgesehen erst 2028, sondern bereits 2026 umzusetzen. Das entspricht auch der Forderung des MITTELSTANDSVERBUNDS. ++
DER MITTELSTANDSVERBUND mahnt zugleich eine zügige Umsetzung, starke Zollstrukturen und eine bessere Verzahnung mit der Marktüberwachung an.
„Die Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze ist ein überfälliger Schritt hin zu fairem Wettbewerb in Europa“, betont Günter Althaus, Präsident DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. „Wer in Europa verkauft, muss sich auch an europäische Regeln halten – egal ob aus Köln oder aus Shenzhen. Damit die Reform ihre Wirkung entfalten kann, müssen die Zollämter personell und digital so ausgestattet werden, dass sie den wachsenden Warenverkehr tatsächlich kontrollieren können.”, so Althaus weiter.
Nach Einschätzung des MITTELSTANDSVERBUNDES verzerrt die bestehende Zollfreigrenze den fairen Wettbewerb und gefährdet mittelständische Handelsstrukturen in Europa. Wiederholt wurde von Unternehmen berichtet, dass Sendungen aus Drittstaaten bewusst falsch deklariert werden, um unterhalb der 150-Euro-Grenze zu bleiben – ein klarer Wettbewerbsnachteil für rechtstreue Händler im europäischen Binnenmarkt.
DER MITTELSTANDSVERBUND fordert daher:
- Zügige Umsetzung der Abschaffung der 150-Euro-Grenze – spätestens ab 2026. Die geplante Einführung erst 2028 ist zu spät. Eine faire Wettbewerbsordnung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.
- Aufbau ausreichender personeller und digitaler Kapazitäten bei den Zollbehörden. Nur mit moderner IT-Infrastruktur und genügend Personal kann der Zoll die Einhaltung von Sicherheits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards gewährleisten.
- Bessere Zusammenarbeit zwischen Zoll und Marktüberwachung.
Die Einhaltung von Produkt- und Sicherheitsstandards muss auch jenseits der Zollprüfung sichergestellt werden. Dafür braucht es eine enge Kooperation zwischen Zollunion und nationalen Überwachungsbehörden.
„Die Abschaffung der Zollfreigrenze darf kein Symbolakt bleiben“, so Althaus.
„Europa muss den fairen Wettbewerb aktiv schützen – mit funktionierenden Kontrollsystemen, verlässlichen Standards und einer Zollunion, die auf Augenhöhe mit globalen Plattformen agiert.“
DER MITTELSTANDSVERBUND appelliert an die Mitgliedstaaten, den Vorschlag nicht zu verwässern, sondern sie als strategische Investition in die Zukunft des europäischen Binnenmarkts zu verstehen.
Juliane Wehr-Ibold
Leiterin Kommunikation
Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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