BKM nach Kabinettsklausur: Koalitionsversprechen endlich umsetzen
Nach dem Abschluss der Kabinettsklausur fordert der Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM) die Bundesregierung auf, ihrem Wunsch nach mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit konkrete Taten in der Gesetzgebung folgen zu lassen.
26.08.2026
Auf der Soll-Seite stehen für den kooperierenden Mittelstand dabei zwei überfällige Schritte: die im Koalitionsvertrag vereinbarte Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit und die Ausweitung der Stromsteuerentlastung auf alle Unternehmen auf das europäische Mindestmaß. Zudem darf die Bundesregierung trotz der wachsenden Herausforderungen in Geopolitik und Welthandel eines nicht aus dem Blick verlieren: Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und braucht gerade jetzt Entlastungsimpulse.
„Einen Herbst der Reformen hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr angekündigt – und nicht eingelöst. Was die Betriebe jetzt brauchen, sind keine neuen Überschriften, sondern konkrete Maßnahmen. Der Koalitionsvertrag ist ein Arbeitsauftrag – die Umstellung der täglichen auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit und die Stromsteuerentlastung für alle Unternehmen wären dabei zwei ganz konkrete und schnell wirksame Schritte“, erklärt Günter Althaus, Präsident des BKM und CEO der Reformhaus eG.
Mehr Flexibilität für Betriebe und Beschäftigte
Unternehmen und Beschäftigte brauchen angesichts einer sich wandelnden Arbeitswelt mehr Flexibilität und Zeitsouveränität. Der BKM spricht sich deshalb dafür aus, die gesetzlich geregelte tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen – und zwar ohne Beschränkung auf lediglich bestimmte Unternehmen. Damit könnten Betriebe besser auf Auftragsspitzen und schwankende Auslastung reagieren. Beschäftigte erhielten bei gleichbleibender Gesamtstundenzahl mehr Gestaltungsspielraum und persönliche Freiräume.
Die jüngste Aussage von Kanzleramtschefin Nina Warken, die Änderungen beim Arbeitszeitgesetz müssten nun kommen, ist aus Sicht des BKM ein wichtiges Signal. Jetzt muss daraus zügig ein Gesetzentwurf werden. Die Bundesregierung hat die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Koalitionsvertrag vereinbart.
Stromsteuerentlastung für den gesamten Mittelstand
Auch bei der Stromsteuer darf es keine weitere Ungleichbehandlung geben. Die Bundesregierung hat die Stromsteuer bereits für produzierende Unternehmen sowie für die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf den EU-Mindestsatz gesenkt. Handel und Dienstleistungen sind von dieser spezifischen Stromsteuerentlastung jedoch nicht erfasst. „Händler, Dienstleister und auch viele Handwerksbetriebe müssen ihre Stromrechnung heute teuer bezahlen. Eine Entlastung erst in den 2030er-Jahren ist für viele Unternehmen keine Perspektive. Die Stromsteuer muss deshalb für alle Unternehmen auf das EU-Mindestmaß sinken“, so Althaus.
Juliane Wehr-Ibold
Leiterin Kommunikation
Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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