OS-Plattform: Informationspflicht entfällt
Die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) wird im Juli 2025 eingestellt. Damit entfällt auch die entsprechende Informationspflicht. Was Onlinehändler jetzt tun müssen, lesen Sie hier.
07.03.2025
Nach derzeitiger Rechtslage sind Onlinehändler dazu verpflichtet, einen leicht zugänglichen Link zur Verbraucherschlichtungsstelle der EU, der sogenannten "OS-Plattform" bereitzustellen. Die entsprechende EU-Verordnung wird zum 20.07.2025 aufgehoben – mit diesem Stichtag wird die OS-Plattform eingestellt. Das bedeutet: Ab dem 20. Juli entfällt auch die Informationspflicht für Onlinehändler.
Ganz simpel also? Da Verbraucherinnen und Verbraucher nur noch bis zum 20.03. die Möglichkeit haben, Beschwerden über die Plattform einzureichen, muss der Hinweis auf die Plattform in mehreren Schritten angepasst werden:
- Bis zum 20.3. besteht kein Änderungsbedarf bei der Verlinkung zur OS-Plattform in den AGB oder im Impressum der Website.
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Ab dem 20.03. muss zwar der Hinweis auf die OS-Plattform erhalten bleiben. Es darf jedoch nicht mehr explizit auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher diese Plattform nutzen können, um Beschwerden einzureichen.
Wichtig: Vielfach werden der Link zur OS-Plattform sowie der Hinweis "Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen" an gleicher Stelle in den AGB oder im Impressum aufgeführt. Dieser Hinweis muss unabhängig von der Verlinkung zur OS-Plattform erhalten bleiben.
- Ab dem 20.07. muss jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform entfernt werden.
Sollten Sie in der Vergangenheit Unterlassungserklärungen bezüglich fehlender Verlinkung beziehungsweise dem Pflichthinweise zur OS-Plattform abgegeben haben, empfehlen wir Ihnen, vor einer Anpassung der Formulierung Rechtsrat einzuholen, um einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung zu vermeiden.
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Kristian Franz
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