MENÜ MENÜ
Bundeskanzleramt, Berlin

Koalitionsvertrag hätte mehr Mut zu echten Reformen verdient

Union und SPD haben nach intensiven Verhandlungen einen Entwurf für ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Das Papier ist umfangreich, lässt aber eines vermissen: Einen echten Politikwechsel für mehr wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit.

10.04.2025

Am Nachmittag des 9. April 2025 stellten die Spitzen von CDU, CSU und SPD den Entwurf des gemeinsamen Koalitionsvertrages unter dem Motto "Verantwortung für Deutschland" öffentlich vor. Dabei zogen sich die Verhandlungen länger hin als ursprünglich geplant, weil entscheidende strittige Fragen erst zuletzt ausgeräumt werden konnten. Der Text des Vertrages beinhaltet zwar viele sinnvolle Ansätze, atmet aber ebenso oft den Geist des Kompromisses zwischen deutlich abweichenden Positionen der Koalitionspartner. Durch verschiedene Interventionen des MITTELSTANDSVERBUNDES und anderer Wirtschaftsverbände konnten insgesamt noch Verbesserungen erzielt werden. Wir geben einen Überblick über die wesentlichen Vorhaben der neuen Bundesregierung und ordnen sie mit Blick auf die Unternehmen im kooperierenden Mittelstand ein.

"Das Aufbruchssignal bleibt zaghaft" - MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Bergmann zum Koalitionsvertrag

Sinnvolle kurzfristige Impulse, aber kein großer Wurf für den Mittelstand  

Insgesamt bleibt die Einigung auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag ein wichtiges Signal der Stabilität und politischen Handlungsfähigkeit Deutschlands. Es ist daher zu hoffen, dass die neue Bundesregierung zügig ihre Arbeit aufnehmen kann – und hoffentlich an entscheidenden Punkten nachbessert. Denn ein echter Politikwechsel in der Wirtschafts- und gerade Mittelstandspolitik ist nur in Ansätzen erkennbar. 

Bundeskanzleramt, Berlin

Bürokratie & Digitalisierung  

Der Wille der neuen Bundesregierung, den Bürokratieaufwand spürbar zu reduzieren, ist erkennbar. Es fehlt jedoch der Mut zu strukturellen Veränderungen sowie bindenden Zielen. Dies gilt etwa für das Versäumnis, den Empfehlungen des Normenkontrollrates mehr Verbindlichkeit zu verleihen, sowie das 25%-Reduktionsziel für Bürokratie, das ohne zeitliche Zielvorgabe an Glaubwürdigkeit einbüßt. Die angekündigte Digitalisierungsoffensive verspricht strukturelle Verbesserungen. Nun gilt es, diese an den Bedürfnissen der Unternehmen auszurichten. Verwaltungsprozesse müssen vereinfacht und die kooperative Nutzung von Daten konsequent durch den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur unterstützt werden. 

  • Verwaltungsabbau: Die geplante Personalreduzierung in der Bundesverwaltung um 8% bis 2029 und Zusammenlegungen von Bundesbehörden sind grundsätzlich zu begrüßen: Eine effizientere Verwaltung ist überfällig. Hierzu trägt auch die Einführung von Genehmigungsfiktionen bei, für die sich der MITTELSTANDSVERBUND dezidiert eingesetzt hat.

  • Bürokratieabbau: Ein angekündigtes Sofortprogramm für Bürokratieabbau verspricht kurzfristige Entlastungen – etwa durch weniger Dokumentationspflichten, die Abschaffung der Bonpflicht, abgespeckte Statistikauflagen sowie ein mindestens zweijähriges Moratorium für neue Statistikpflichten. Entscheidend ist jedoch: Diese Maßnahmen müssen konkret umgesetzt werden und messbaren Erfolg haben. Der vom MITTELSTANDSVERBUND geforderte und von der Koalition versprochene Bürokratieabbau um 25 % ist das richtige Signal, bleibt aber ohne Zieljahr wenig greifbar. Dieses Bestreben muss sich in den neuen jährlichen Bürokratierückbaugesetzen widerspiegeln, damit diese wirksamer sind als bisherige Entlastungsgesetze.

  • Normenkontrollrat: Durch eine (Rück-)Verlagerung des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) in das Bundeskanzleramt könnte dessen ressortübergreifende Steuerungsfähigkeit verbessert werden. Dagegen fehlt es an einer echten strukturellen Aufwertung, wie sie DER MITTELSTANDSVERBUND gefordert hat. Ob der angekündigte "stärkere Einbezug" des NKR ins Gesetzgebungsverfahren einen nennenswerten Effekt hat, bleibt somit fraglich.

  • Sanktionen statt Nachweispflicht: Der Ansatz, Dokumentationspflichten künftig durch Sanktionen bei Verstößen statt durch regelmäßige Nachweise abzusichern, kann den Erfüllungsaufwand für Unternehmen deutlich senken. Auch indirekt betroffene mittelständische Unternehmen würden massiv von dem aktuell bestehenden Trickle-Down-Effekt bzw. das Durchreichen von Berichtspflichten entlastet.

  • Bürokratie auf EU-Ebene: Auch in der EU will die neue Regierung eine starke Stimme für den Abbau von Bürokratie darstellen – eine Kernforderung des MITTELSTANDSVERBUNDES im Vorfeld der Bundestagswahl. Die Übererfüllung von EU-Vorgaben durch die Mitgliedstaaten wird zudem künftig "abgelehnt" – ein von der Union vorgeschlagenes "Anti-Gold-Plating-Gesetz", welches dies verboten hätte, hat es jedoch nicht in den Koalitionsvertrag geschafft. Hier fordert DER MITTELSTANDSVERBUND eine verbindliche Selbstverpflichtung der Bundesregierung.

  • Digitalstrategie: Die Koalition will mit einer umfassenden Staatsmodernisierung Staat und Verwaltung digitalisieren; mit weniger Papier, mehr Automatisierung in Verwaltungsdienstleistungen und der Neuschaffung einer interoperablen IT-Infrastruktur – hierfür hat sich DER MITTELSTANDSVERBUND lange eingesetzt Was fehlt: die Ausrichtung dieser Infrastruktur auf unternehmerische Prozesse. Darüber hinaus soll ein neugeschaffenes Digitalministerium digitalpolitische Zuständigkeiten künftig unter einem Dach bündeln, was bei entsprechenden Durchgriffsmöglichkeiten sinnvoll wäre. 

  • Glasfaserausbau: Glasfaser soll künftig als "überragendes öffentliches Interesse" gelten – was aus Sicht des Mittelstandes zu befürworten ist. Jetzt gilt es, ausreichende Fördermittel für den Glasfaserausbau auch in ländlichen Regionen bereitzustellen.

  • Datenpolitik: Eine "Kultur der Datennutzung und des Datenteilens" soll gefördert werden. Hierzu wäre der Aufbau von leicht zugänglichen Förderprogrammen notwendig. Bei der DSGVO sollen bestehende "Spielräume" genutzt werden. So wird die Datenschutzaufsicht künftig beim Bundesdatenschutzbeauftragten gebündelt – ein sinnvoller Schritt. Denn die bisherige föderale Aufteilung sorgt für Rechtsunsicherheit durch uneinheitliche Auslegungen.

  • Digitalpolitik: Nicht zuletzt setzt sich die künftige Regierung für eine strengere Bekämpfung von unlauteren Geschäftspraktiken im digitalen Bereich wie "Dark Patterns" oder "Addictive Designs" ein. Dies ist kritisch zu beurteilen, da der bestehende Rechtsrahmen ausreichend ist, um diesen Praktiken vorzugreifen. Jede weitere Regulierung könnte sich als innovationsfeindlich erweisen.

    Nachhaltigkeit & Lieferketten  

    In Bezug auf Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit finden sich Ansätze, die den Aufwand für Unternehmen reduzieren könnten. Das klare Bekenntnis zum Abbau von Berichtspflichten im Rahmen der Omnibus-Initiative zahlt auf die Forderungen des MITTELSTANDSVERBUNDs nach spürbarer Entlastung und Anpassung bestehender Rechtsakte ein. Auch die Ablösung und Nichtanwendung des LkSG zugunsten eines bürokratiearmen CSDDD-Umsetzungsgesetzes sind zu begrüßen. Die angesprochenen Anpassungen der Regeln der Kreislaufwirtschaft dürfen hingegen nicht zu zusätzlichen Händlerpflichten führen.

    • Omnibus: Der Koalitionsvertrag spricht sich klar für die Zielvorgaben der europäischen Omnibus-Initiative und insbesondere für die Entlastung mittelständischer Unternehmen aus. Die damit verbundene deutsche Unterstützung der Bundesregierung ist ein wichtiges Signal an die Europäischen Gesetzgeber, die notwendige Entbürokratisierung in den Bereichen der Lieferkettenregulierung, Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Taxonomie schnell voranzutreiben.

    • Lieferkettengesetz: Das bestehende LkSG soll durch ein Gesetz über internationale Unternehmensverantwortung als Umsetzung der CSDDD ersetzt werden. Bis dahin sollen zudem ein Durchsetzungs-Moratorium greifen und Verstöße gegen das LkSG nicht sanktioniert werden. Diese Forderung ist die logische Weiterführung der geplanten Entlastung von Unternehmen.

    • Entwaldungsverordnung: Die Bundesregierung stellt die erneute Revision der Entwaldungsverordnung in Aussicht. Wie bereits vom MITTELSTANDSVERBUND gefordert, soll eine "Null-Risiko-Kategorie" eingeführt werden. Damit würden betroffene Rohstoffe aus unkritischen Herkunftsländern nur einem geringen Teil der bestehenden Pflichten unterliegen. Die Bundesregierung muss den Druck gegenüber den europäischen Gesetzgebern erhöhen, sodass eine Revision dieses Rechtsakts Teil der gestarteten Entbürokratisierungs-Initiative wird.

    • Kreislaufwirtschaft: Die neue Bundesregierung setzt sich für eine praktikable Umsetzung der jüngst verabschiedeten Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ein. DER MITTELSTANDSVERBUND hatte in diesem Zusammenhang immer wieder kritisiert, dass die geplanten zukünftigen Verpflichtungen hinsichtlich Wiederverwendbarkeit, Recyklatanteil und entsprechender Kennzeichnung von Verpackungen zu erheblichen Mehraufwänden auch in mittelständischen Unternehmen führen wird. An vielen Stellen muss die Europäische Kommission noch ausführende Rechtsakte erlassen, auf die die Bundesregierung im eben genannten Sinne einwirken sollte.

    • Abfallsammlung: Im Bereich der Sammlung von Batterien und Elektroaltgeräten wird eine Optimierung in Aussicht gestellt. Wichtig wäre in diesem Zusammenhang eine Vereinfachung der Dokumentations- und Meldepflichten sowie eine umsetzbare Ausgestaltung der Rücknahmeverpflichtungen insbesondere im Online-Handel.

    • Erweiterte Herstellerverantwortung: Die Bundesregierung verspricht den Aufbau eines effizienten Rücknahmesystems für Alttextilien. Die aus der jüngst überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie stammende Regelung sollte sich in die bestehenden Rücknahme- und Recyclingsysteme einfügen. Nachweis- und Dokumentationspflichten im Handel sollten vermieden werden.

      Steuern & Finanzen   

      In der Steuerpolitik setzt der Koalitionsvertrag mit Sonderabschreibungen kurzfristige Wachstumsimpulse, schiebt jedoch eine umfassende Unternehmenssteuerreform mit strukturellen Entlastungen vorerst auf. Damit bleibt die Entlastungswirkung für die Unternehmen in der Breite begrenzt. Die Vereinfachung und Digitalisierung der Steuerbürokratie ist demgegenüber sehr zu begrüßen. Bemerkenswert: Sämtliche Maßnahmen des Koalitionsvertrages werden trotz Sondervermögen und höherer Schuldenaufnahme unter Finanzierungsvorbehalt gestellt.

      • Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz soll ab 2028 in fünf Schritten gesenkt werden: jeweils um einen Prozentpunkt. Das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften und die Thesaurierungsbegünstigung sollen ausgeweitet werden. Diese Maßnahmen gehen zwar in die richtige Richtung, greifen aber deutlich zu spät und dürften vorerst kaum spürbare Entlastung bringen.

      • Abschreibungen: Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 soll eine degressive Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen in Höhe von 30 % gelten. Das kann zwar tatsächlich kurzfristig entlastend wirkend, setzt aber entsprechende Investitionen der Unternehmen voraus.

      • Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag für die verbleibenden Einkommensteuerzahler sowie alle körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen wird beibehalten. Damit bleibt die Steuerlast für Unternehmen in Deutschland insgesamt hoch und der "Soli" erhält endgültig den Charakter einer Sondersteuer.

      • Umsatzsteuer: Der Umsatzsteuersatz soll für Speisen in der Gastronomie ab 2026 auf 7 % gesenkt werden. Dies könnte zwar die Gastronomie entlasten, aber verringert die Komplexität des deutschen Mehrwertsteuersystems nicht und spart viele Branchen aus.

      • Gewerbesteuer: Der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz soll von 200 % auf 280 % erhöht werden. Zwar sind Maßnahmen zur Eindämmung des Gewerbesteuer-Wettbewerbs zwischen den Kommunen nicht falsch. Sinnvoller wäre aber eine systematische Reform, bei der die Kommunen anstelle der Gewerbesteuer am Körperschaft- bzw. Einkommensteueraufkommen beteiligt werden.

      • Einkommensteuer: Die Einkommensteuer soll Mitte der Legislaturperiode für kleine und mittlere Einkommen gesenkt werden. Dies ist zwar im Grundsatz zu begrüßen, bleibt aber äußerst unkonkret. Notwendig wäre es, alle Eckwerte des Einkommensteuertarifs zu verschieben, um die Kalte Progression wirksam zu bekämpfen. Die ebenfalls angekündigte Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen, die Anreize für längeres Arbeiten und eine Ausweitung der Mehrarbeit dürften insgesamt für wenige Arbeitnehmer relevant sein.

      • Steuerbürokratie: Typisierungen, Vereinfachungen, Pauschalierung und eine umfassende Digitalisierung sollen zur Steuervereinfachung beitragen. Auch für Körperschaften und Personengesellschaften soll sukzessive auf eine Selbstveranlagung umgestellt werden. All diese Maßnahmen sind sinnvoll, wurden lange gefordert und müssen so schnell wie möglich umgesetzt werden.

      • Haushaltspolitik & Schuldenbremse: Union und SPD hatten sich bereits vorab auf eine deutlich höhere Schuldenaufnahme geeinigt, um die finanziellen Spielräume abseits des Kernhaushalts zu erhöhen. Zum einen sollen Verteidigungsausnahmen oberhalb von 1 % des BIP von der Schuldenbremse ausgenommen werden, zum anderen soll ein Sondervermögen Infrastruktur mit einem Volumen von 500 Mrd. Euro eingerichtet werden. Zusätzlich sollen die Länder analog zum Bund begrenzt Schulden aufnehmen dürfen. Zwar sind die Motive dieser weitreichenden Reform gerade mit Blick auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit nachvollziehbar. Dennoch senken sie den Druck für notwendige Strukturreformen und Haushaltsdisziplin.

      • Mittelstandsfonds: Prinzipiell positiv zu bewerten ist die vorgesehene Einbringung der Altmittel der nationalen Bankenabgabe in einen Fonds für große deutsche Mittelständler. Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an; kleinere Mittelständler sollten nicht gänzlich ausgenommen sein. 

        Energie & Klimaschutz  

        Von tragfähigen Grundsätzen für einen marktwirtschaftlichen, klimaverträglichen Transformationspfad abgesehen bleiben in der Energie- und Klimapolitik wichtige Umsetzungsfragen offen – insbesondere bei der Ausgestaltung des Emissionshandels, der Entlastung bei CO2-Kosten und der Vermeidung zusätzlicher Bürokratie. Ansonsten setzen die Koalitionspartner vielmehr auf industriepolitische Steuerung, bei der der Mittelstand als Umsetzer der Energiewende mitgedacht, aber nur selten adressiert wird. Große Teile der Maßnahmen zielen primär auf energieintensive Industrie- und Großinfrastrukturprojekte. Auch mittelständische Unternehmen sind Teil der grünen Transformation und müssen konsequent in die geplanten politischen Rahmenbedingungen und gezielte Fördermechanismen einbezogen werden.

        • Klimaschutz: Der Koalitionsvertrag bekennt sich zum Ziel der Klimaneutralität bis 2045 unter Berücksichtigung von Wettbewerbsfähigkeit und sozialer Ausgewogenheit. Dieses Bekenntnis ist richtig, braucht in der Umsetzung aber klare Leitplanken: Vorrang für inländische CO2-Emissionsminderung, begrenzte Anrechnung negativer Emissionen sowie glaubwürdige Auslandsprojekte. Damit das gelingt, muss der Carbon-Leakage-Schutz konsequent gesichert werden. Klimaschutz darf nicht zur Gefahr für mittelständische Unternehmen und industrielle Wertschöpfung werden.

        • Emissionshandel: Die Koalitionspartner setzen auf den Emissionshandel als zentrales Instrument der Klimapolitik und kündigen den Übergang des nationalen "CO2-Preises" in den europäischen ETS 2 ab 2027 an. Damit dieser Systemwechsel gelingt, müssen Preissprünge für Unternehmen und Haushalte vermieden und Rückerstattungen unbürokratisch gestaltet werden. Entscheidend ist, dass die CO2-Bepreisung wirtschaftlich in ihrer Lenkungswirkung tragfähig bleibt.

        • Klimafreundliche Mobilität: Das klare Bekenntnis zur Technologieoffenheit ist aus Sicht des Mittelstands ausdrücklich zu begrüßen. Die verlängerte Steuerbefreiung, Sonderabschreibungen und Kaufanreize unterstützen den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien auch bei kleinteiligeren Flotten und sind daher ausdrücklich sinnvoll. Die Förderung von Ladeinfrastruktur und Einbeziehung von Wasserstofflogistik adressieren reale Notwendigkeiten auch in der mittelständischen Praxis.

        • Energiepreise: Die grundsätzliche Senkung der Strompreise in Deutschland ist ein Schritt in die richtige Richtung. In diesem Zusammenhang ist auch die vom MITTELSTANDSVERBUND seit Jahren geforderte Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß zu begrüßen. Auch wenn die Reduzierung der Umlagen im Strombereich klar adressiert wird und schon lange gefordert wurde, ist diese bislang nie in die Umsetzung gekommen. Hier bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung dieser Ankündigung auch Taten folgen lässt. Aus Sicht des Mittelstandes völlig unverständlich ist die alleinige Fokussierung des Strompreises auf Industrieunternehmen (Industriestrompreis). Auch wenn energieintensive Industrie stark von hohen Energiepreisen betroffen ist, trifft dies auf viele mittelständische Unternehmen ebenfalls zu, weshalb eine Öffnung sinnvoll wäre.

        • Kraftwerksstrategie: Um die Versorgungssicherheit langfristig sicherzustellen, sieht der Koalitionsvertrag technologieoffene Ausschreibungen für bis zu 20 GW Gaskraftwerke bis 2030 vor. Doch dies birgt erhebliche Risiken für kleine und mittlere Unternehmen. DER MITTELSTANDSVERBUND hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode für eine Absicherung über einen kostengünstigeren Hedging-Mechanismus votiert. Die Einführung eines Kapazitätsmarkts, neue Umlagen und fehlende Transparenz bei den Kosten gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands erheblich.

        • Netzausbau und Flexibilisierung: Der Koalitionsvertrag stellt den Netzausbau zu Recht in den Mittelpunkt der Transformation. Entscheidend ist, dass Planung, Genehmigung und Kostenverteilung effizient und standortgerecht erfolgen. Für ausreichend Flexibilität und eine notwendige systemdienliche Betriebsweise muss es klare ökonomische Anreize geben. Dann kann auch der Mittelstand einen aktiven Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten.

        • Erneuerbare Energien und Wasserstoff: Der Koalitionsvertrag setzt auf einen marktorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie den schnellen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Entscheidend ist, dass der Zubau standortoptimiert erfolgt und mit Blick auf seine dämpfende Wirkung auf den Strompreis weiter konsequent und ambitioniert vorangetrieben wird. Selbstverständlich ist aus Sicht des Mittelstandes, dass die hierfür notwendigen Bedarfsprognosen ständig nachgehalten werden und der Ausbau daran orientiert erfolgt. Bei Wasserstoff gilt: Nur mit verlässlicher Zertifizierung und einer praxistauglichen Infrastrukturanbindung kann der Mittelstand investieren und Teil einer funktionierenden Wasserstoffwirtschaft werden.

          Arbeitsmarkt & Unternehmertum  

          Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik wird die Fachkräftesicherung durch erleichterte qualifizierte Einwanderung und Anreize für längeres Arbeiten gestärkt. Erfreulich sind zudem Flexibilisierungen im Arbeitszeitrecht mit Blick auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit. Dennoch bleiben gerade mittelständische Unternehmer durch fehlende Strukturreformen in der Rentenversicherung unter Druck und leiden unter steigenden Sozialversicherungsbeiträgen – sowie einem wahrscheinlich deutlich höheren Mindestlohn, der insgesamt das Lohngefüge verschieben dürfte.

          • Fachkräfteeinwanderung: Um die Fachkräfteeinwanderung zu erleichtern und Berufsqualifikationen schneller anzuerkennen, sollen Prozesse konsequent digitalisiert werden – in einer digitalen Agentur für Fachkräfteeinwanderung mit zentraler IT-Plattform. Eine solche Vereinfachung ist längst überfällig, damit ausländische Fachkräfte möglichst schnell adäquat beschäftigt werden können.

          • Arbeitsrecht: Im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie soll von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgestellt werden – bei "unbürokratischer Regelung" der elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dabei soll es aber keinen Zwang zur Mehrarbeit geben, die bestehenden Ruhezeitregelungen werden beibehalten. Dies ist im Grundsatz ein überfälliger und lange geforderter Schritt. Die Beibehaltung der bisherigen Ruhezeitregelungen dürfte aber in vielen Fällen die mögliche Flexibilität in den Unternehmen begrenzen.

          • Betriebliche Mitbestimmung: Die betriebliche Mitbestimmung soll durch gleichwertige Online-Betriebsratssitzungen und -Betriebsversammlungen weiterentwickelt werden. Gleichzeitig soll der Umgang mit KI und Daten im Betrieb klar geregelt werden. Diese Maßnahmen sind jeweils sinnvoll, um innerbetriebliche Bürokratie zu verringern. Diese Maßnahmen sind zwar an sich sinnvoll, aber in den Details abzuwarten.

          • Sozialversicherungsbeiträge: Das Rentenniveau soll bis 2031 bei 48 % gehalten, die Mütterrente ausgeweitet werden; ein abschlagsfreier früherer Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren bleibt möglich. Zwar soll längeres Arbeiten finanziell stärker angereizt werden. Dennoch werden diese Maßnahmen den Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge nicht bremsen, sondern weiter ansteigen lassen – denn notwendige strukturelle Reformen unterbleiben.

          • Mindestlohn: Der Mindestlohn soll zwar auch zukünftig von der unabhängigen Mindestlohnkommission festgelegt werden. Dennoch soll sich diese neben der Tariflohnentwicklung auch an der Marke von 60 % des Bruttomedianlohns orientieren, wodurch 2026 ein Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde erreichbar sei. Es ist zwar zu begrüßen, dass die Mindestlohnkommission damit nicht vollständig obsolet wird. Dennoch stellt die genannte Zielmarke von 15 Euro einen erneuten politischen Eingriff dar, der zudem die Lohnkosten entlang des Tarifgitters deutlich erhöhen würde.

            Wettbewerb & Kooperation   

            Im Bereich von Wettbewerb und Kooperation ist insbesondere die geplante Modernisierung des Genossenschaftsrechts positiv hervorzuheben. Dies war eine der Kernforderungen der genossenschaftlichen Spitzenverbände. Auch die geplante Stärkung des stationären Einzelhandels im Rahmen eines Level Playing Fields und die Weiterentwicklung des europäischen Rechtsrahmens sind zu begrüßen. Hier muss konsequent an der Stärkung des kooperativen Ansatzes etwa beim Informationsaustausch gearbeitet werden.

            • Genossenschaften: Mit einer Modernisierung des Genossenschaftsrechts entsprechen die Regierungsparteien dem Anliegen des MITTELSTANDSVERBUNDES und der Genossenschaftsverbände nach einer Stärkung und Förderung von Genossenschaften, genossenschaftlich orientierten Unternehmen und Kooperationen. Das Prinzip der unternehmerischen Zusammenarbeit könnte somit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland leisten.

            • Wettbewerbsrecht: Die Bundesregierung stellt eine stärkere Ausrichtung gerade des europäischen Wettbewerbs- und Beihilfenrechts auf die Anforderungen eines global wettbewerbsfähigen Europas in Aussicht. Daneben soll das Kartellrecht effektiv angewendet werden. Hier fordert DER MITTELSTANDSVERBUND eine Stärkung des kooperativen Ansatzes in Deutschland und in Europa, wie etwa durch eine Ausweitung der Möglichkeiten eines Informationsaustauschs im Verbund, als Grundvoraussetzung für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen.

            • Unlauterer Wettbewerb: Die Koalitionspartner sprechen sich für ein klares Level Playing Field zugunsten des stationären Einzelhandels aus – mit Blick auf den aggressiven Vertrieb von Produkten aus Drittstaaten sowie den damit verbundenen Online-Angeboten. Ansatzpunkte sind zum einen eine konsequente Durchsetzung von Produktstandards sowie eine Anpassung des Zollrechts, zum anderen sollen neue E-Commerce-Regeln eine schnellere Sperrung nicht-konformer Marktakteure ermöglichen. Dies ist sehr sinnvoll und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit gerade des mittelständischen Händels in Deutschland notwendig.

            • Erzeugerpreise: Hier unterstützt die zukünftige Bundesregierung die Evaluierung und Überarbeitung der Umsetzung der EU-Richtlinie über unfaire Handelspraktiken, um einen Wettbewerb mit fairen Erzeugerpreisen im Lebensmittelmarkt zu ermöglichen. Dieser grundsätzlich erstrebenswerte Ansatz darf hingegen nicht zu Verwerfungen innerhalb der Lieferketten führen.  

              Aktuelle Veranstaltungen aus dem Themenbereich

              Zurück zur Übersicht