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Geplante Kunststoffverpackungsteuer (Plastiksteuer)

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD planen eine neue Steuer auf Kunststoffverpackungen (Plastiksteuer). Der Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM) lehnt das Vorhaben in der vorliegenden Form ab und warnt vor zusätzlichen Kosten, mehr Bürokratie und möglichen ökologischen Fehlanreizen.

09.10.2026

Mit der geplanten Plastiksteuer will die Bundesregierung Kosten gegenfinanzieren, die der Bund bereits heute trägt. Seit 2021 müssen die EU-Mitgliedstaaten für jedes Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle grundsätzlich 0,80 Euro in den EU-Haushalt einzahlen. Grundlage ist der Eigenmittelbeschluss 2020/2053; die Berechnung und Bereitstellung der Beiträge regelt die Verordnung 2021/770 – der sogenannten EU-Plastiksteuer. Deutschland bezahlt diesen Beitrag bislang aus dem Bundeshaushalt. Für 2026 sind dafür rund 1,25 Milliarden Euro eingeplant.

Diese bereits bestehenden Ausgaben sollen künftig durch Einnahmen aus der neuen nationalen Steuer gedeckt werden. Damit sollen Unternehmen an Kosten beteiligt werden, die bislang der Bund finanziert. Zugleich soll die Steuer zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielen und Anreize schaffen, weniger Kunststoff für Verpackungen einzusetzen und stärker auf recyceltes Material zurückzugreifen.

Ab Juli 2027 sollen dafür je Tonne Kunststoff in Verpackungen 550 Euro fällig werden. Erfasst werden sollen auch bestimmte Folien, Verschlüsse und Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als fünf Prozent. Für den Einsatz von recyceltem Kunststoff ist eine steuerliche Entlastung vorgesehen. Ab 2028 wird mit jährlichen Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt gerechnet.

Der BKM lehnt die Steuer in der vorliegenden Form ab. Neben der Steuerzahlung würden neue Meldepflichten entstehen, die Anpassungen betrieblicher Abläufe und IT-Systeme erfordern. Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden dadurch zusätzlich belastet. Der BKM fordert deshalb, die Kosten für Wirtschaft und Verwaltung vor einer Entscheidung unabhängig und vollständig zu prüfen.

Auch der ökologische Nutzen ist aus Sicht des BKM bislang nicht ausreichend belegt. Eine Verteuerung von Kunststoffverpackungen könnte den Wechsel zu anderen Materialien begünstigen, deren Umweltbilanz nicht besser oder sogar schlechter ausfällt. Schwerere oder schlechter recyclingfähige Verpackungen könnten den Ressourcenverbrauch, das Abfallaufkommen und die Treibhausgasemissionen erhöhen.

Kritisch sieht der BKM zudem das vorgesehene Schnellverfahren: Die neue Steuer soll über eine Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums als Änderungsantrag in das bereits laufende Verfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2027 aufgenommen werden. Der BKM warnt davor, dass die Folgen dabei nicht ausreichend geprüft werden. Der BKM fordert deshalb eine umfassende Folgenbewertung unter Beteiligung der zuständigen Bundesministerien und des Nationalen Normenkontrollrats, einen Kabinettsbeschluss zum konkreten Regelungsvorschlag sowie genügend Zeit für die parlamentarische Beratung. Hierzu hat sich der BKM auch in einem Schreiben an Frau Bundesministerin Nina Warken gewandt und gebeten, sich gegen die Einführung der geplanten Steuer einzusetzen.

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Carsten Lier  | Referent für Public Affairs  | Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
Carsten Lier <span class='info'>Referent für Public Affairs </span><span class='cat'>Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)</span> Carsten Lier Referent für Public Affairs Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM) E-Mail schreiben