Gemeinsame Verbändeposition: Kritik an geplanter Verschärfung des § 32 f GWB
Neun Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft – darunter DER MITTELSTANDSVERBUND – positionieren sich gemeinsam gegen die im Kraftstoffmaßnahmenpaket geplante Verschärfung des § 32 f GWB. Sie warnen vor eingeschränktem Rechtsschutz, wachsender Rechtsunsicherheit und weitreichenden Eingriffen in unternehmerische Handlungsspielräume.
24.03.2026
Der Bundestag entscheidet am 26. März über den Entwurf der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD für ein Kraftstoffpreisanpassungsgesetz. Unter anderem sollen die Befugnisse des Bundeskartellamts gegen überhöhte Preise erweitert werden. Außerdem sollen Tankstellen künftig nur noch einmal täglich ihre Preise erhöhen dürfen, nämlich um 12 Uhr mittags. Preissenkungen sollen immer möglich sein. Ein zwischenzeitlich diskutierter Tankrabatt ist nicht unter den Maßnahmen.
Nun hat die Bundesregierung am 17. März 2026 den Entwurf eines Kraftstoffmaßnahmenpakets (BT-Drs. 21/4744) beschlossen, das sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet. Neben Regelungen für die
Kraftstoffmärkte sieht der Entwurf auch Änderungen am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Im Fokus steht dabei die geplante Verschärfung des § 32 f GWB (Art. 2 Nr. 3).
DER MITTELSTANDSVERBUND gehört zu insgesamt neun Verbänden der deutschen Wirtschaft, die sich hierzu gemeinsam positioniert haben.
Aus Sicht der beteiligten Verbände ist bereits die geltende Regelung des § 32 f GWB kritisch zu bewerten. Sie ermöglicht dem Bundeskartellamt weitreichende Eingriffe in unternehmerische Handlungsspielräume, ohne dass diese an ein rechtswidriges Verhalten der betroffenen Unternehmen anknüpfen.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen würden diese Eingriffsbefugnisse weiter ausdehnen. Insbesondere ist vorgesehen, dass das Bundeskartellamt künftig Wettbewerbsstörungen feststellen und gleichzeitig Abhilfemaßnahmen anordnen kann. Die bislang bestehende Möglichkeit, die Feststellung einer Wettbewerbsstörung gesondert gerichtlich überprüfen zu lassen, würde entfallen.
Darüber hinaus soll der Kreis der potenziell betroffenen Unternehmen erweitert werden. Nach geltender Rechtslage können Maßnahmen nur gegenüber Unternehmen ergriffen werden, die durch ihr Verhalten und ihre Bedeutung für die Marktstruktur wesentlich zur Wettbewerbsstörung beigetragen haben. Diese Einschränkung soll künftig entfallen.
Zudem ist eine rückwirkende Anwendung der Regelung auf bereits laufende oder abgeschlossene Sektoruntersuchungen vorgesehen.
Die beteiligten Verbände sehen darin unter anderem eine Einschränkung des Rechtsschutzes sowie Auswirkungen auf die Rechtssicherheit für Unternehmen. Vor diesem Hintergrund sprechen sie sich gegen die geplante Verschärfung im Rahmen des Kraftstoffmaßnahmenpakets aus.
Stattdessen plädieren die Verbände dafür, mögliche Änderungen des § 32 f GWB – sofern überhaupt erforderlich – in einem gesonderten Verfahren und unter Einbindung der betroffenen Akteure zu diskutieren.
Sie fordern daher, die Regelung des Art. 2 Nr. 3 (§ 32 f GWB) aus dem vorliegenden Gesetzentwurf zu streichen.
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Dr. Marc Zgaga
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