Ferienreiseverordnung: Aktualisierte Strecken für das Lkw-Fahrverbot veröffentlicht
Die Ferienreiseverordnung regelt ein zusätzliches Lkw-Fahrverbot während der Hauptreisezeit im Sommer. Mit der am 23. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Änderung der Ferienreiseverordnung wurden die von dem Ferienfahrverbot betroffenen Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte aktualisiert.
29.06.2026
Wer ist betroffen?
Das Fahrverbot gilt an allen Samstagen im Zeitraum vom 01. Juli bis einschließlich 31. August, jeweils in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Betroffen sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger.
Das Verbot betrifft die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern. Auch damit verbundene Leerfahrten fallen unter das Fahrverbot. Es gilt allerdings nicht flächendeckend auf allen Straßen, sondern nur auf den in § 1 Abs. 2 der Ferienreiseverordnung genannten Autobahnen und Bundesstraßen (insgesamt 22 Autobahnabschnitte und 2 Bundesstraßen).
Eine Übersicht der betroffenen Strecken ist in der aktuellen Fassung der Ferienreiseverordnung abrufbar: Liste der betroffenen Autobahnen und Bundesstraßen.
Mit der nun veröffentlichten Änderungsverordnung wurde diese Streckenliste für die Ferienreisezeit 2026 angepasst. Unternehmen, die Gütertransporte planen oder durchführen, sollten daher prüfen, ob ihre Routen von den aktualisierten Verbotsstrecken betroffen sind, und ihre Tourenplanung entsprechend anpassen.