Anpassung der EmpCo-RL: Allianz von 15 Wirtschaftsverbänden fordert Änderung
In einer gemeinsamen Initiative haben sich 15 Wirtschaftsverbände – darunter der Bundesverband Kooperierender Mittelstand (zuvor DER MITTELSTANDSVERBUND) – an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Stefanie Hubig, gewandt. Die Allianz fordert von der Politik u.a. rechtzeitige Abverkaufsfristen, um eine massive Vernichtung von Handelsware zu verhindern.
29.04.2026
Der Bundestag hat entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherpolitik das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beschlossen, mit dem die Vorgaben der „EmpCo-Richtlinie“ (EU 2024/825) im nationalen Lauterkeitsrecht umgesetzt werden.
Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen am 27. September 2026 müssen unzählige Gestaltungen von Produkten und Verpackungen von Konsumgütern neugestaltet und bisher verwendete Nachhaltigkeitssiegel zertifiziert werden. Ohne gesetzliche Übergangs- oder Abverkaufsfristen drohen drastische Konsequenzen:
- Wirtschaftliche Schäden: Der deutschen Wirtschaft drohen wirtschaftliche Schäden in mehrstelliger Millionenhöhe.
- Abmahn- und Unterlassungsrisiken: Da die Produkte ohne Fristen rechtswidrig wären und nicht mehr angeboten werden könnten, zieht dies Abmahn- und Unterlassungsrisiken nach sich.
- Warenvernichtung: Aufgrund langer Beschaffungsvorläufe und mehrjähriger Haltbarkeiten – auch im Lebensmittelbereich – werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zahlreiche nicht rechtskonforme Produkte und Verpackungen noch im Lager und im Handel sein. Deren großflächige Vernichtung ist aus Nachhaltigkeitssicht nicht vertretbar und steht im Widerspruch zu den Zielen der Richtlinie.
Appell an das Bundesjustizministerium
Der Bundestag hat die Bundesregierung im Rahmen einer Entschließung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine angemessene Abverkaufsfrist einzusetzen. Der Bundesrat hatte bereits zuvor am 17. Oktober 2025 eine entsprechende Bitte an die Bundesregierung gerichtet. Da Leitlinien der Kommission oder Stillhaltevereinbarungen mit Behörden wegen des bestehenden Systems der privaten Rechtsdurchsetzung in Deutschland bei der eindeutigen Rechtslage nicht helfen, ist das Problem nur durch eine Öffnung der Richtlinie zu lösen.
Die 15 Wirtschaftsverbände bitten Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig daher dringend, diese Beschlüsse aufzugreifen und sich gegenüber der EU-Kommission mit Nachdruck für eine zügige Änderung der EmpCo-Richtlinie sowie die Einführung angemessener Übergangs- und Abverkaufsfristen einzusetzen. Nur so können unabsehbare wirtschaftliche Schäden in Deutschland vermieden und die Akzeptanz der Regelung bei den betroffenen Marktteilnehmern sichergestellt werden.