Entlastungskabinett der Bundesregierung: Bürokratieabbau soll spürbar werden
Mit dem Entlastungskabinett hat die Bundesregierung am 5. November ein Signal für mehr Pragmatismus und Zusammenarbeit gesetzt. Nach Monaten öffentlicher Auseinandersetzungen in der „Arbeitskoalition“ soll damit der Blick auf konkrete Vorhaben gelenkt werden – allen voran auf den Abbau bürokratischer Belastungen, die den kooperierenden Mittelstand seit Jahren hemmen.
11.11.2025
Das federführende Bundesministerium für Digitales und Modernisierung (BMDS) hat hierzu unter Zulieferung der anderen Ressorts ein Eckpunktepapier vorgelegt, das zentrale Schritte bis 2026 bündelt.
Bürokratiekosten in der Wirtschaft weiter hoch
Der Erfüllungsaufwand durch Melde- und Nachweispflichten für Unternehmen liegt laut Statistischem Bundesamt weiterhin im dreistelligen Milliardenbereich. Besonders mittelständische Betriebe trifft die Dokumentationslast unverhältnismäßig stark. Die Bundesregierung will daher die Wirtschaftsstatistiken umfassend überprüfen und reduzieren. In einem ersten Schritt sollen überflüssige Berichtspflichten gestrichen, im zweiten Schritt das gesamte System der Unternehmensstatistiken auf Effizienz und Notwendigkeit geprüft werden. Damit wird erstmals offen die Frage gestellt, ob alle Datenanforderungen tatsächlich noch einen Mehrwert bringen.
Arbeitsschutz im Fokus: Sofortprogramm angekündigt
Einen wichtigen Baustein bildet das „Sofortprogramm Bürokratieabbau im Arbeitsschutz“. Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von überbordenden Auflagen zu entlasten. So soll geprüft werden, in welchem Umfang die Zahl der verpflichtenden Sicherheitsbeauftragten angepasst werden kann. Auch weitere Beauftragtenfunktionen – etwa im Bereich Brandschutz oder Erste Hilfe – sollen auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern will die Bundesregierung praktikable Lösungen entwickeln, die den Schutz der Beschäftigten gewährleisten, ohne die Betriebe organisatorisch zu überfordern.
Energieeffizienzgesetz: Rückführung auf EU-Vorgaben
Mit der geplanten Novelle des Energieeffizienzgesetzes sollen nationale Zusatzanforderungen („Gold-Plating“) künftig entfallen. Damit würde die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie 1:1 erfolgen – ein Schritt, der insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlasten könnte. Viele KMU müssten künftig keine zusätzlichen Energieaudits mehr durchführen, die bislang Kosten von bis zu 10.000 Euro pro Audit verursachten.
Digitalisierung und Planungsbeschleunigung
Parallel will die Bundesregierung die Verwaltung stärker digitalisieren. Vorgesehen ist unter anderem die Möglichkeit, ein Unternehmen vollständig digital und innerhalb von 24 Stunden zu gründen. Außerdem sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden – gebündelt im neuen Infrastruktur-Zukunftsgesetz , das vom Bundesverkehrsministerium koordiniert wird. Derzeit dauern Genehmigungsprozesse für größere Infrastrukturvorhaben durchschnittlich sieben Jahre; digitale Verfahren und klare Zuständigkeiten sollen diese Zeit deutlich verkürzen.
Europäische Maßnahmen und offene Punkte
Flankierend kündigt die Bundesregierung eine EU-Beschleunigungsagenda an, um auch auf europäischer Ebene Hürden abzubauen. Zudem unterstützt sie den sogenannten ESG-Omnibus, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen soll. Noch offen bleibt jedoch, wie künftig neue Belastungen – etwa durch die geplante Green-Claims-Richtlinie – vermieden werden können. Diese könnte Unternehmen erneut mit umfangreichen Nachweispflichten für Umweltangaben konfrontieren.
Mittelstand braucht Verlässlichkeit
Auch wenn viele der angekündigten Maßnahmen zunächst auf Eckpunkten beruhen, deutet die Kombination aus gezielten Entlastungen und Digitalisierungsinitiativen auf eine neue Umsetzungsorientierung hin. Für den Mittelstand bleibt der Bürokratieabbau entscheidend, um Wettbewerbsfähigkeit und Investitionskraft zu sichern. Nur so kann der Standort Deutschland gestärkt werden. Die Bundesregierung selbst ist gefordert, nicht zuletzt durch den Bürokratieabbau mehr Standortpatriotismus zu beweisen.
Das erste Entlastungskabinett kann daher nur einen Anfang markieren: Entscheidend wird sein, ob die Bundesregierung dieses Format verstetigt und durch verbindliche Bürokratieentlastungsgesetze, messbare Ziele und regelmäßige Überprüfungen ergänzt. Nur so entsteht die Planungssicherheit, die Unternehmen benötigen, um zuversichtlich in die Zukunft zu investieren.