MENÜ MENÜ

Entlastungen müssen endlich spürbar werden

Der Deutsche Bundestag hat mehrere Gesetzesentwürfe aus dem sogenannten Entlastungskabinett in erster Lesung beraten, allen voran der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau, insbesondere mit Änderungen an der Gewerbeordnung, dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie weiteren Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten.

28.01.2026

Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES kommt es nun entscheidend darauf an, dass die angekündigten Entlastungen im weiteren Gesetzgebungsprozess nicht abgeschwächt werden, sondern tatsächlich zu einem spürbaren Wegfall administrativer Pflichten führen.  

Reformpfad der Bundesregierung  
 
Die nun anstehenden Beratungen markieren einen weiteren Schritt innerhalb eines länger angelegten Reformpfads zur Entlastung von Unternehmen und Verwaltung: 

  • Mit der  Modernisierungsagenda Bund  hatte die Bundesregierung zunächst Leitlinien für eine effizientere, digitalere und leistungsfähigere Verwaltung formuliert. Bürokratieabbau und der Abbau überholter Berichtspflichten wurden dabei ausdrücklich als wirtschaftspolitische Standortfaktoren benannt.  
  • Das darauf aufbauende  Entlastungskabinett  stellt darauf ab, diese Grundsätze in konkrete Gesetzesvorhaben zu überführen. Der jetzt im Bundestag beratene Gesetzentwurf ist ein zentrales Ergebnis dieses Prozesses und soll insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen von administrativen Pflichten entlasten.  
  • Ergänzend wurde zuletzt mit der  Modernisierungsagenda Föderal der Blick auf die föderale Ebene erweitert. Bund, Länder und Kommunen sollen stärker verzahnt vorgehen, um Bürokratieabbau nicht durch neue Vollzugs- und Berichtspflichten auf anderer Ebene zu konterkarieren.  

Anforderungen des kooperierenden Mittelstands  
 
Der MITTELSTANDSVERBUND hat die einzelnen Etappen dieses Prozesses in den vergangenen Monaten konstruktiv-kritisch begleitet. Wir haben wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass Ankündigungen zum Bürokratierückbau nur dann Wirkung entfalten, wenn sie: 

  • tatsächlich zu einem  Wegfall von Pflichten  führen und nicht lediglich zu deren Umstrukturierung,  
  • praxisnah  ausgestaltet sind und insbesondere KMU adressieren,  
  • dauerhaft und messbar wirken und nicht durch neue nationale oder europäische Anforderungen überlagert werden.  

Ausblick  

Die erste Lesung eröffnet das parlamentarische Verfahren. Entscheidend wird sein, inwieweit die angekündigten Entlastungen im weiteren Gesetzgebungsprozess erhalten bleiben und ob es gelingt, die Maßnahmen konsequent an den Bedürfnissen der Unternehmen auszurichten. Der MITTELSTANDSVERBUND wird die Beratungen in Bundestag und Ausschüssen weiter eng begleiten und die Interessen des kooperierenden Mittelstands in den anstehenden Verfahrensschritten einbringen.  

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Themenbereich

Zurück zur Übersicht