Webinar: EU-Entwaldungsverordnung im Verbund
Nach einjähriger Verschiebung treten die Pflichten der europäischen Entwaldungsverordnung am 30. Dezember 2025 in Kraft. Auch mittelständische Kooperationen und deren Anschlusshäuser werden davon betroffen sein. DER MITTELSTANDSVERBUND stellt in einem weiteren Webinar die grundsätzlichen Pflichten sowie spezifische Hilfestellungen für Verbundgruppen vor.
19.08.2025
Köln, 19.08.2025 – Ende dieses Jahres wird es nun endlich ernst: Denn ab dem 30. Dezember 2025 treten die Pflichten der europäischen Entwaldungsverordnung in Kraft. In erster Linie müssen ab diesem Zeitpunkt Hersteller und Importeure bei der Einfuhr in den europäischen Binnenmarkt sicherstellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. „Im Zweifel kann das heißen, dass Waren an den europäischen Grenzen zurückgewiesen werden, wenn die entsprechenden Informationen nicht bereitgestellt werden.“ erklärt Tim Geier, Geschäftsführer, DER MITTELSTANDSVERBUND, in diesem Zusammenhang.
Betroffen sind zunächst die Rohstoffe Rind, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und Kautschuk, ebenso viele daraus abgeleitete Produkte, z. B. Lederwaren, Möbel, Papier, Schokolade, Reifen, wenn sie in die EU importiert werden. Bereits hierbei bestehen oftmals Fragen, welche Produkte unter den Anwendungsbereich fallen. So fallen Seifen oder Kosmetik auf Palmölbasis etwa nicht unter den Anwendungsbereich, Post-its und viele Produkte mit Holz-Bestandteilen darunter.
Doch auch die nachgelagerten Vertriebsstufen, die einen Großteil der Verbundgruppen und mittelständischer Händler ausmachen, werden um eine eigene Sorgfaltspflicht nicht umhinkommen. Auch wenn die Produkte nicht umfassend auf ihre Konformität geprüft werden müssen, so sind die Unternehmen dennoch verpflichtet, die Einhaltung der EUDR-Pflichten durch die Hersteller und Importeure zu überprüfen.
Was heißen diese Pflichten nun konkret für den Händler und die Zentrale? Wie kann eine Kooperation ggf. Hilfestellungen für die Anschlusshäuser bereitstellen?
Zur Klärung diese Fragen lädt DER MITTELSTANDSVERBUND zu dem Webinar „Update – EUDR im Verbund“ ein. Als Referentin konnten wir Annerose Lichtenstein, Gruppenleiterin Gruppe 41 – Entwaldungsfreie Produkte, Holzhandel der für die Durchsetzung zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gewinnen. Frau Lichtenstein beaufsichtigt die Implementierung der EUDR-Pflichten seit der Verabschiedung der Verordnung und war mit der Klärung vieler für deutsche Unternehmen wesentlichen Fragen befasst.
Das Webinar richtet sich an Entscheider und Experten der Verbundgruppen-Zentralen. Neben der Vermittlung eines Verständnisses der Grundpflichten der EUDR entlang der Wertschöpfungskette soll auch auf Verbundgruppen-spezifische Fragestellungen eingegangen werden. Zur besseren Strukturierung des Webinars besteht zudem die Möglichkeit, bereits im Vorfeld Fragen zu stellen, die im Rahmen des Webinars behandelt werden sollen.