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BKM im Austausch mit der EU-Kommission

Bei einem Spitzengespräch in Brüssel am 11. September haben BKM-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Bergmann und BKM-Geschäftsführer Tim Geier zentrale europapolitische Vorhaben mit Auswirkungen auf den Mittelstand erörtert. Dabei trafen sie auf Kerstin Jorna, Generaldirektorin der EU-Kommission für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU.

17.09.2026

Im Mittelpunkt standen die Themen Zahlungsverzug und Zahlungsziele, territoriale Lieferbeschränkungen, unlautere Handelspraktiken sowie die europäische Kreislaufwirtschaft.

Zahlungsziele und Zentralregulierung

Der BKM erläuterte die Bedeutung von Zentralregulierungen für den kooperierenden Mittelstand. Dieses wichtige Instrument für die wirtschaftliche Stabilität kleiner und mittlerer Unternehmen wird weiterhin durch den Vorschlag über die Bekämpfung von Zahlungsverzug bedroht – ein Rechtsakt, den die Europäische Kommission nach den Willen der Mitgliedstaaten bereits längst zurückgezogen haben müsste.

Die daraufhin von EU-Kommission ins Spiel gebrachte Möglichkeit, Zahlungsziele im Einzelfall zu verlängern, findet sich noch nicht im aktuellen Entwurf wider, sodass der BKM bis auf weiteres bei seiner Linie bleibt und den Vorschlag insgesamt ablehnt.

Hindernisse im europäischen Binnenmarkt

Der BKM wies auf bestehende Beschränkungen in der Beschaffung sowie der Niederlassung in anderen Mitgliedstaaten durch einseitige Lieferantenbeschränkungen, aber auch weiterhin bestehenden Unterschieden nationaler Produktanforderungen sowie divergierender Umsetzung europäischen Rechts hin. Verbundgruppen würden so daran gehindert, Skaleneffekte voll zu realisieren und mittelständische Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten. Zudem zeigten auch aktuelle Rechtssetzung wie beispielsweise die Verpackungsverordnung, dass Versuche der Rechtsvereinheitlichung in der Vergangenheit nicht vollumfänglich konzipiert worden sind und weitere Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel aufbauen – eine Folge, die eklatant der eigentlichen Zielsetzung jeglicher europäischer Rechtsetzung widerspricht.

Ansätze der weiteren Umgestaltung der Verhandlungsmacht in europäischen Beschaffungsketten, wie es etwa die ersten Überlegungen über die Revision der Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken andeuten, drohen zudem, die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen weiter zu schwächen.

Besserung in Aussicht?

Generaldirektorin Jorna nahm die Praxisbeispiele und Verbesserungsvorschläge dankend auf – gerade im Bereich der Kreislaufwirtschaft soll ein weiterer Rechtsakt – der Circular Economy Act – bereits in diesem Herbst einen einheitlichen europäischen Stoffkreislauf schaffen. Hauptziel dabei: Der Abbau weiterer Fragmentierung im EU-Binnenmarkt. Der BKM wird die Planung durch weitere Praxisbeispiele aus der Mitgliedschaft unterstützen, um den unnötigen Aufbau weiterer Handelshemmnisse zu vermeiden.

Auch hinsichtlich möglicher Eingriffe in die Verhandlungsmacht entlang den Lieferketten sollten nationale Alleingänge vermieden werden, um einen einheitlichen Binnenmarkt zu gewährleisten.

Insgesamt blieb daher der Eindruck, dass die DG GROW weiterhin ein wichtiger Ansprechpartner für den kooperierenden Mittelstand ist, um Missstände im europäischen Binnenmarkt zu adressieren.

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Tim Geier | Geschäftsführer | Bundesverband Kooperierender Mittelstand (BKM)
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