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Wiederherstellung des Vertrauens in Jahresabschlüsse: Kommission legt Vorschlag einer Prüferrichtlinie vor

Die Europäische Kommission sieht durch die Finanzkrise die Schwächen des europäischen Systems für Abschlussprüfungen offen zu Tage getreten. Durch einen Richtlinienvorschlag soll die Qualität der Abschlussprüfungen verbessert werden.

08.12.2011

Die Europäische Kommission sieht durch die Finanzkrise des Jahres 2008 die Schwächen des europäischen Systems für Abschlussprüfungen offen zu Tage getreten. Durch einen Richtlinienvorschlag, den die Kommission Ende November veröffentlichte, soll die Qualität der Abschlussprüfungen verbessert werden.

Die Vorschläge der Kommission beschränken sich dabei auf „Unternehmen von öffentlichem Interesse“, dies sind Banken, Versicherungsunternehmen, börsennotierte Gesellschaften. Die Prüfer dieser Unternehmen sollen grundsätzlich spätestens alle sechs Jahre rotieren. Wenn Abschlussprüfungen gemeinsam durch mindestens zwei Prüfungsgesellschaften durchgeführt wird, erfolgt die Rotation erst später.

Zudem beinhalten die Vorschläge, dass die Unternehmen den Abschlussprüfer stets öffentlich ausschreiben. Prüfungsgesellschaften dürfen für ihre Mandanten ferner keine prüfungsfremden Leistungen erbringen, d.h. insbesondere nicht beratend tätig werden. Die Kommission schlägt eine Koordinierung der Prüferaufsicht im Rahmen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA vor.

Im Übrigen soll ein Binnenmarkt für Prüfungsleistungen mittels Einführung eines europäischen Passus für Prüfungsgesellschaften eingeführt werden. Das heißt, die zugelassenen Prüfungsgesellschaften können in sämtlichen Mitgliedstaaten Prüfungen durchführen. Auch kleinen und mittleren Prüfungsgesellschaften wird dieser Markt eröffnet. Es bleibt abzuwarten, was von diesen Vorschlägen das Rechtsetzungsverfahren überlebt und ob diese Prinzipien später auch für Unternehmen von "nicht öffentlichem Interesse" relevant werden.

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