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Wechsel der Steuernummer des Arbeitgebers: Handlungshilfe verfügbar

Die Finanzverwaltung hat einen Leitfaden zum Steuernummernwechsel im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für Arbeitgeber veröffentlicht, da in der betrieblichen Praxis des Verfahrens Probleme bei einem Wechsel der Arbeitgebersteuernummer bekannt wurden.

26.03.2014

Berlin, 27.03.2014 — Im ELStAM-Verfahren ist eine eindeutige Identifizierung aller Beteiligten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Datenübermittler) notwendig. Die eindeutige Zuordnung eines Arbeitnehmers erfolgt auf Basis seiner eindeutigen und lebenslang gültigen IdNr. und seines Geburtsdatums.

Zur Identifizierung des Arbeitgebers wird die aktuelle Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte übermittelt und Datenübermittler identifizieren sich über das verwendete Zertifikat. Künftig soll die Wirtschafts-IdNr. als Identifikationsmerkmal für Arbeitgeber und Datenübermittler eingeführt werden.

Wechselt die Arbeitgebersteuernummer aufgrund organisatorischer oder fachlicher Entscheidungen des zuständigen Betriebsstättenfinanzamts, dann sind zahlreiche Handlungen auf Seiten des Arbeitgebers erforderlich, die für die (weitere) Teilnahme am Verfahren ELStAM von Bedeutung sind. Der Wechselvorgang wird in der Finanzverwaltung als "Aktenabgabe" oder einfach als "Abgabe" bezeichnet.

Aus der abgeschlossenen Einführungsphase liegen Erkenntnisse vor, dass die Schrittfolgen und Problemsituationen zum Steuernummernwechsel nicht vollumfänglich bekannt sind.

Die bisher kommunizierte Grundaussage, dass durch den betroffenen Arbeitgeber keine Handlungen erforderlich sind, ist teilweise unzutreffend. Dieser Leitfaden beschreibt die notwendigen Schrittfolgen und Empfehlungen der Finanzverwaltung beim Wechsel der Arbeitgebersteuernummer. Neben Standardabgaben kommen auch besondere Konstellationen vor, die eine unterschiedliche Handlungsweise erfordern.

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