Verhandlungen zu Reformpaket Basel III abgeschlossen
Nachdem sich auf EU-Ebene bereits im Februar politisch auf das Reformpaket Basel III verständigt wurde, hat man sich am 20. März auf ein konkretes Gesetzespaket geeinigt. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Absenkung der Risikogewichtung für KMU.
27.03.2013
Brüssel, 25.03.2013 – Am 20. März haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission sich endgültig auf ein konkretes Gesetzespaket zur Umsetzung von Basel III geeinigt. Eine politische Einigung auf EU-Ebene lag bereits Ende Februar vor. Damit ist der Weg für die endgültigen Abstimmungen über die Reform der Bankenregulierung im Europäischen Parlament und Rat nun frei.
Das Gesetzespaket zur Umsetzung von Basel III besteht aus einer Verordnung und einer Richtlinie. Die Verordnung ist nach ihrem Inkrafttreten unmittelbar durch die Banken anzuwenden und umfasst besonders die Bereiche Eigenkapital, Liquidität und Verschuldungsgrenzen (Leverage Ratio). Die Richtlinie erstreckt sich im Wesentlichen auf die Felder Unternehmensführung, Aufsicht und Geschäftspraxis. Sie muss nach Inkrafttreten von den Mitgliedsstaaten erst in nationales Recht umgesetzt werden.Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sieht das Gesetzespaket eine Absenkung der Risikogewichtung für Kredite durch einen Skalierungsfaktor und eine Erhöhung der Retailgrenze auf 1,5 Mio. Euro vor. Die Absenkung der Risikogewichtung für Kredite begrüßt DER MITTELSTANDSVERBUND als wichtigen Schritt zur Sicherung der Kreditversorgung für den Mittelstand. Allerdings ist eine Überprüfungsklausel nach drei Jahren vorgesehen.
Die Lesung im Plenum des Europäischen Parlaments ist für den 17. April 2014 vorgesehen. Wir werden Sie an dieser Stelle über das weitere Verfahren informieren.