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Update Koalitionsverhandlungen III: Arbeitsgruppe "Finanzen"

Die künftigen Koalitionspartner bekennen sich zur Eindämmung der Staatsverschuldung. Steuerpolitisch enthält das Abschlusspapier kaum konkrete Vorschläge, so auch keine zur Erhöhung von Steuern.

22.11.2013

Berlin, 21.11.2013 — Zwei Monate nach der Bundestagswahl sind die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD noch nicht beendet. Einzelne Arbeitsgruppen legten in dieser Woche Sachstandspapiere vor. Der MITTELSTANDSVERBUND informiert.

Die Arbeitsgruppe "Finanzen" hat ein Ergebnispapier (Volltext zum download hier) vorgelegt. Über viele Punkte besteht Einigkeit, über andere muss die Steuerungsgruppe aus 75 Politikern aus CDU, CSU und SPD entscheiden.


  1. Staatshaushalt

Das Abschlusspapier betont, dass Bund, Länder, Kommunen und Sozialversiche­rungen als öffentlicher Gesamthaushalt sich gemeinsam den Regelungen und Vereinbarungen zur Finanz- und Haushalts­politik Deutschlands stellen müssen. Dazu sind insbesondere die Schuldenregel im Grundgesetz aber auch die Verpflichtungen aus dem Europäischen Fiskalpakt und die Stabilitätskriterien für Defizit- und Schuldenquote nach dem verschärften europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt einzuhalten. Bis Ende 2017 wird eine Absenkung der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote von 81% im Jahr 2012 auf dann unter 70 Prozent des BIP angestrebt.

Über die Legislaturperiode gerechnet soll das Wachstum der Ausgaben das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts möglichst nicht übersteigen. Alle Subventionen sollen einer stetigen Überprüfung unterzogen werden. Gleichzeitig soll die Investitionsorientierung des Bundeshaushalts gestärkt werden.

Die in diesem Koalitionsvertrag unter „Prioritäre Maßnahmen“ genannten Vorhaben werden wir auf jeden Fall umsetzen. Im Übrigen gilt der Grundsatz einer unmittelbaren, vollständigen und dauerhaften Gegenfinanzierung im gleichen Politikbereich.

  1. Steuern

Die Arbeitsgruppe bekennt sich zu einer "verlässlichen Steuerpolitik", d.h. zu hoher Planungssicherheit für die Steuerzahler und die öffentliche Hand. Steuervereinfachung wird als Daueraufgabe anerkannt. Konkrete Vorschläge zur Unternehmensbesteuerung fehlen jedoch weitgehend.

Eine vorausgefüllte Steuererklärung soll für alle Steuerpflichtigen bis zum Veranlagungszeitraum 2017 kommen, außerdem soll das Angebot an die Bürger für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung gebaut und auf eine verpflichtende Übersendung von Papierbelegen weitgehend verzichtet werden.

Es wird angekündigt, die Anwendung von sog. Nichtanwendungserlassen restriktiv zu handhaben. Gleiches gilt für die Rückwirkung von neuen Steuergesetzen.

Die Arbeitsgruppe hat auch international operierende Unternehmen in den Fokus genommen: Sie will mehr Transparenz zwischen den verschiedenen Steuerbehörden schaffen und den internationalen Steuerwettbewerb bekämpfen.

Die Verfolgung von Steuerhinterziehung soll verstärkt werden. Dabei sollen auch die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige überprüft und ggf. verschärft werden. Verstoßen Banken systematisch gegen Steuerrecht, dann sollen Ihnen aufsichtsrechtliche Maßnahmen bis zum Lizenzentzug drohen.

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