Update: arbeitsmedizinische Vorsorge und Arbeitsstättenregeln
Das Bundesarbeitsministerium hat eine überarbeitete Broschüre zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vorgelegt. Zudem wurden einige Arbeitsstättenregeln in neuer Fassung veröffentlicht.
09.05.2014
Berlin, 24.04.2014 — Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte im vergangenen Jahr zur geänderten Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) informiert. Das BMAS hat diese Broschüre nunmehr überarbeitet und ergänzt.
Die aktuelle Broschüre (Download hier) wurde insbesondere um die Fragen und Antworten zu folgenden Punkten ergänzt:
- 2.10 Doppeluntersuchungen,
- 2.11 betriebliche Gründe für gemeinsamen Termin von
arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchung, - 2.15 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen außerhalb der Liste,
- 2.17 augenärztliche Untersuchung bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten sowie
- 2.20 Tätigkeitswechsel.
Zudem hat das BMAS hat nunmehr verschiedene Arbeitsstättenregeln (ASR), die der Arbeitsstättenausschuss Ende 2013 verabschiedet hatte, im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Dabei handelt es sich um:
- ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten", Anhang 1.7 "Türen und Tore", und
- ASR A 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen", Punkt 8 "Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen".
Die Arbeitsstättenregeln sind über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin online abrufbar.