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Sozialversicherung prüft Zeitarbeitsunternehmen

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung fordern die betroffenen Zeitarbeitsunternehmen auf, von sich aus auf der Grundlage von "equal pay" Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Möglicherweise hat dies auch Folgen für Kundenunternehmen.

24.03.2011

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung habenam 18. März 2011darüber informiert, dass nach ihrer Rechtsauffassung des BAG-Beschlusses vom 14. Dezember 2010 und der Beschlussgründe vom 25. Februar 2011 die von der mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge in der Zeitarbeit von Anfang an unwirksam seien.

Vor diesem Hintergrund fordern die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung die betroffenen Zeitarbeitsunternehmen auf, von sich aus auf der Grundlage von "equal pay"-Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen und entsprechende Entgeltmeldungen sowie Lohnnachweise zu korrigieren. Dies soll für Beschäftigungszeiten seit einschließlich Dezember 2005 gelten. Den Betrieben wird Zeit bis zum 31. Mai 2011 eingeräumt. Wird der Termin nicht eingehalten, sollen - im Rahmen von Betriebsprüfungen - Säumniszuschläge ab der Verkündung der Entscheidung des BAG am 14. Dezember 2010 erhoben werden. Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger sollen im Juli 2011 starten.

Bei ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten der Beitragsschuld weisen die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung explizit auf die Möglichkeit der Stundung hin. Zudem kann die Vollziehung von Beitragsbescheiden, die von den betroffenen Unternehmen mit Widersprüchen oder Klagen angegriffen werden, in Härtefällen ausgesetzt werden.

Folgenfür Kunden der Zeitarbeitsunternehmen?

Für Unternehmen, in denen im genannten Zeitraumdie betroffenen Zeitarbeitsunternehmen als Dienstleister tätig waren, besteht die Gefahr, ebenfalls von den Sozialversicherungsträgern in Anspruch genommen zu werden. Denn für Beitragsansprüche, die die betroffenen Leiharbeitgeber nicht erfüllen, haftennach dem AÜG auch deren Kunden.

Zunächst bleibt jedoch abzuwarten, wie die sicherlich sehr komplexen und langwierigen Prüfungen der Sozialversicherungsträger bei den Zeitarbeitsunternehmen verlaufen -insbesondere wie die Festlegung des "equal pay" erfolgt- undinwiefern von diesen eine Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge geleistet wird. Kundenunternehmen, die in großem Umfang die Leistungen der betroffenen Zeitarbeitsunternehmen in Anspruch genommen haben können zudem prüfen, ob und in welchem Umfang die Bildung entsprechender Rücklagen angezeigt ist.

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