SEPA-Lastschrift ab November 2009
Nach den derzeitigen Überlegungen der Kreditwirtschaft dürfte ab November 2009 sowohl im B2C- als auch im B2B-Verfahren die SEPA-Lastschrift verfügbar sein.
28.10.2008
Nach den derzeitigen Überlegungen der Kreditwirtschaft dürfte ab November 2009 sowohl im B2C- als auch im B2B-Verfahren die SEPA-Lastschrift verfügbar sein.
Die Überlegungen gehen dahin, für das B2C-Verfahren einen vereinfachten Übergang vom bisherigen Einzugsermächtigungsverfahren zum neuen SEPA-Lastschriftverfahren durchzuführen. In einem derzeit entwickelten Informationsschreiben soll der Verbraucher über die Umstellung des Zahlungsverfahrens unterrichtet werden. Er hat dann zwei Monate Zeit zu widersprechen. Tut er dies nicht, gilt das neue SEPA-Mandat als erteilt. Diese Regelung soll im Rahmen des Einführungsgesetzes festgelegt werden.
Gleichzeitig ist weitgehend Einigung über eine Firmenlastschrift hergestellt worden, die wie bisher im Abbuchungsauftragsverfahren, d.h. ohne Widerrufsmöglichkeit des Schuldners ebenfalls ab November 2009 zur Verfügung stehen dürfte.