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Rentenpaket des Bundessozialministeriums: Irrweg Zuschussrente

Nach langen Beratungen und der Vorlage eines ersten Konzeptes vor einigen Monaten hat das Bundesarbeitsministerium nun den Referentenentwurf für ein Rentenpaket vorgestellt. Die ursprünglich angedachtePflicht zurMitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige kommt vorläufig nicht. DER MITTELSTANDSVERBUND warnt davor, die "Zuschussrente" in der geplanten Ausgestaltung einzuführen.

17.08.2012

Nach langen Beratungen und der Vorlage eines ersten Konzeptesvor einigen Monatenhat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 7. August 2012 den Referentenentwurf für ein Rentenpaket vorgestellt, der folgende Punkte enthält:

  • Festsetzung der Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,0% und zur knappschaftlichen Rentenversicherung auf 25,2%
  • Zuschussrente
  • verbesserter Erwerbsminderungsrente
  • Kombirente
  • Anhebung des Reha-Deckels
  • verbraucherfreundlichem Riestern
  • freiwillige Zusatzbeiträge

Die Änderungen sollen im wesentlichen am 01. Juli 2013 in Kraft treten,die neuen Beitragssätze treten bereits zum 01. Januar 2013.

  1. Pflichtmitgliedschaft für Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Die ursprünglich angedachte Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige kommt nach Aussage des BMAS zeitlich wegen noch nötiger Prüfungen und Klärungennoch nichtins Gesetzgebungsverfahren. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist damit in dieser Legislaturperiode auch nicht mehr zu rechnen.

  1. Senkung der Beitragssätze zum 1. Januar 2013

Die Absenkung der Beitragssätze wurdeinzwischenaus dem Entwurf herausgenommen und in ein eigenes Gesetzgebungsverfahren überführt.Ein schneller Abschluss dieses Verfahrensund das pünktliche Inkrafttreten im Wahljahr 2013 gilt als sicher. Damit sinken die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,0% und zur knappschaftlichen Rentenversicherung auf 25,2%. Eine Absenkung der Sätze ist gesetzlich vorgeschrieben, da die Rücklagen der Rentenversicherung wegen der guten Beschäftigungslage entsprechende Schwellenwerte überschrietten haben.

  1. Zuschussrente nicht einführen

Geplant ist eine "familienbetonte" Hochwertung bei der Zuschussrente, d. h. Hochwertung der Beitragszeiten von Geringverdienern mit Zeiten der Kindererziehung oder Pflege. Dieursprünglich angedachteHochwertung der Zuschussrente für Geringverdiener entfällt dagegen. Die übrigen Voraussetzungen (insbesondere hinsichtlich der Voraussetzung einer zusätzlichen Altersvorsorge) bleiben bestehen.Dabei wird das Einkommen von Personen, die in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit dem Berechtigten leben, wird ebenfalls auf die Zuschussrente angerechnet.

Der MITTELSTANDSVERBUND fordert die Bundesregierung auf, die„Zuschussrente“ in der jetzt geplanten Ausgestaltung nicht einzuführen. Sie belastet die Beitragszahler, schwächt das Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung und führt zu ungerechten Ergebnissen.

Die finanziellen Mehraufwendungen der Rentenversicherung durch sollen in den Jahren 2013 bis 2016 bei insgesamt fast 0,9 Mrd. € liegen.Dem stehenjedoch lediglich rund 0,15 Mrd. € Bundesmittelals Entlastung gegenüber. In den Jahren danachsoll die Beteiligung des Bundeszwar schrittweise bis auf die Hälfte der Aufwendungen für die Zuschussrente steigen,aber dennochist ein Großteil der Lasten von den Beitragszahlern zu schultern.

Verhindert werden muss auch, dass die Arbeitgeber durch den Nachweis erfolgter betrieblicher Altersvorsorge zusätzlich bürokratisch belastet werden. Insbesondere dürfen keine neuen Bescheinigungspflichten eingeführt werden.

  1. Erwerbsminderungsrente beitragsneutral gestalten

Mit der Senkung des allgemeinen Rentenniveaus sinkt seit Jahren zugleich das Leistungsniveau der Erwerbsminderungsrente, ohne dass diesregelmäßig durch private oder betriebliche Altersvorsorge ausgeglichen wird. So liegt der Anteil der Erwerbsminderungsrentner, die auf ergänzende Grundsicherung angewiesen sind, heute um ein Vielfaches höher als der der Altersrentner. Die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente können dem entgegenwirken, denn sie stellen genau diejenigen besser, die nicht mehr in der Lage sind, bis zum vollen Rentenalter zu arbeiten.

Diedamit verbundenen Mehraufwendungen für die Rentenversicherung müssen aber beitragsneutral finanziert werden.Das ist möglich, wenn teure Frühverrentungsprivilegien in der Rentenversicherung abgeschafft werden, durch die Versicherte begünstigt werden, die durchaus in der Lage sind, bis zum vollen Rentenalter zu arbeiten. Korrekturbedarf besteht ferner bei der Zuerkennung von Erwerbsminderungsrenten. Sie sollten künftig ausschließlich in Abhängigkeit von der vorhandenen Restleistungsfähigkeitgewährt werden.

  1. Kombirente - Hinzuverdienstmöglichkeiten weiter verbessern

Ab Erreichen der Regelaltersgrenze kann jeder unbeschränkt hinzuverdienen, ohne dass dies die Rentenzahlung beeinträchtigt. Aber anstelle der Teilrente bei vorzeitigem Renteneintrittsoll es in Zukunft die Kombirente geben, die erweiterte Zuverdienstmöglichkeiten in dieser Übergangsphase vom Erwerbsleben in den Ruhestand bietet und flexiblen Modellen zur Gestaltung des Übergangs von der Arbeits- in die Ruhestandsphase mehr Raum gibt.

Der MITTELSTANDSVERBUND begrüßt diesen Vorschlag, sieht jedoch noch Verbesserungsbedarf. Die praktische Bedeutung der jetzt geplanten Änderung dürfte leiderbegrenzt sein, denn sie greift nur für einen sehr überschaubaren Personenkreis (ab 63 Jahre) und ist nach derzeitigem Planungsstand für den Betroffenen mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden.

  1. Reha-Budget, verbraucherfreundliches Riestern, freiwillige Zusatzbeiträge

Die Generation der Babyboomer kommt verstärkt in das rehaintensive Alter von 45 Jahren bis zur Regelaltersgrenze. Daher wurde das Reha-Budget - ein Bundeszuschuss für versicherungsfremde Reha-Leistungen - in den letzten Jahren immer stärker ausgeschöpft. Nun soll die bisherige — an der jährlichen Bruttolohnentwicklung orientierte — Fortschreibungsregel für das Reha-Budget der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zukunft zu verändert und an die demografische Entwicklung angepasst werden.

Auf dem Markt für Riester-Altersvorsorge gibt esinzwischen eine große Zahl von Anbietern und Produkten. Die Kehrseiteist, dass es neben vielen guten auch schlechte, kundenunfreundliche, kaum durchschaubare Angebote gibt. Die Produktesollen transparenter und besser vergleichbar sein — auch für die, die keine Finanzexperten sind, beispielsweise durch die Einführung eines Produktinformationsblatts

Als weiteres Element des Rentenpakets soll Arbeitgeberndie Möglichkeit gegeben werden, neben den Pflichtbeiträgen auch freiwillige Zusatzbeiträge für ihre Arbeitnehmer zu leisten.

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