Online-Shops aufgepasst: Button-Lösung gegen Kostenfallen tritt in Kraft
Ziel des Gesetzes ist ein besserer Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet. DER MITTELSTANDSVERBUND informiert.
25.05.2012
Kostenfallen im Internet haben sich in den vergangenen Jahren zu einer regelrechten Plage entwickelt. Über 5 Millionen Verbraucher sind in den vergangenen Jahren in solche Fallen getappt und bekamen nach scheinbar kostenlosen Angeboten im Netz scharf formulierte Mahnschreiben. Monatlich beschweren sich über 20.000 Verbraucher bei den Verbraucherzentralen über Kostenfallen und derartige Maschen. Mit dem neuen Internetbutton soll diesen Machenschaften ein Ende gesetzt werden.
Mit Inkrafttreten muss künftig bei online-Bestellungen zwingend eine Schaltfläche (Button) mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung vorgesehen sein. Der neue Bestell-Button muss dem Verbraucher sofort und unmissverständlich klarmachen, auf was er sich einlässt. Kosten dürfen nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden. Alle wichtigen Angaben wie zum Beispiel auch die Mindestlaufzeit des Vertrages müssen dem Verbraucher vor Augen geführt werden, unmittelbar bevor er seine Bestellung abgibt. Beschriftet der Unternehmer den Button nicht in der vorgeschriebenen Weise, kommt kein Vertrag zustande und der Verbraucher ist nicht zur Zahlung verpflichtet. Der Schutz greift immer dann, wenn Waren oder Dienstleistungen online bestellt werden — ob per Computer, Smartphone oder Tablet.
Bereits nach heutiger Rechtslage muss der Verbraucher über diese wesentlichen Vertragselemente informiert werden. Neu sind aber die Pflicht zur besonderen Hervorhebung, und die Voraussetzung der Bestätigung oder der beschrifteten Schaltfläche. Mit Inkrafttreten des Gesetzes müssen sämtliche Onlinehändler daher ihre Onlineshops entsprechend umprogrammieren, um unwirksame Verträge und die Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen zu vermeiden.
Eine Orientierungshilfe zur Umstellung auf die Button-Lösung des ServiCon-Partners EHI Retail Institute finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Marc Zgaga, Tel.: 0221 / 355371-39, m.zgaga@mittelstandsverbund.de