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Novelle der Netzentgeltverordnung beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 31. Juli die Novelle der Stromnetzentgeltverordnung beschlossen. Bisher gewährte Befreiungen energieintensiver Unternehmen von den Netzkosten werden gekürzt und Ausnahmen strikter zugelassen. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt dies als Schritt in die richtige Richtung.

16.08.2013

Berlin, 06.08.2013 — Das Bundeskabinett hat am 31. Juli die Novelle zur Stromnetzentgeltverordnung beschlossen. Danach werden ab Januar 2014 auch große Stromverbraucher eine etwas höhere Stromrechnung bekommen. Denn bisher gewährte Befreiungen von den Netzkosten sollen ab Januar 2014 gekürzt und Ausnahmen strikter zugelassen werden.

MITTELSTANDSVERBUND-Präsident Wilfried Hollmann begrüßt die Novelle als einen "kleinen Schritt in die richtige Richtung". Zum ersten Mal werde von der Politik etwas getan, um die mittelständischen Unternehmen und Verbraucher bei den Energiekosten zu entlasten. "Allerdings ist diese Entlastung verschwindend gering im Vergleich zu den Kosten aus der EEG-Umlage", betont Hollmann.

Die Bundesregierung reagiert mit der Neuregelung auf die lauter werdende Debatte um die steigenden Energiepreise und deren ungerechte Verteilung. Der Zeitpunkt ist hingegen interessant. Erst kürzlich hatte die EU-Kommission angekündigt, ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland wegen der Befreiungstatbestände für energieintensive Unternehmen einzuleiten. "Obwohl die Entlastung durch die Novelle der Stromnetzentgeltverordnung gering ausfallen wird, und die Bundesregierung lediglich auf den Druck der EU-Kommission reagiert hat, sieht der Mittelstand das Signal positiv. Es bleibt aber zu hoffen, dass nach der Bundestagswahl der echte Kostentreiber angepackt wird: die EEG-Umlage."

Mit der Novelle wird ein gestaffeltes Netzentgelt für besonders große Stromverbraucher eingeführt (§ 19 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung). Bisher wurden sie vollständig von den Netzentgelten befreit. In diesen Genuss kommen nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums derzeit gut 200 Unternehmen. Deren aktuelle Entlastung beziffert das Ministerium auf 237 Mio. Euro. Dieser Betrag muss von den übrigen Stromkunden getragen werden. Das Wirtschaftsministerium nennt Mehrkosten in Höhe von 0,33 Cent/kWh. Im Vergleich dazu beträgt die Mehrbelastung durch die Befreiung von der EEG-Umlage derzeit 5,278 Cent/kWh.

Obwohl die Entlastungen energieintensiver Unternehmen bei den Netzentgelten durch die Novelle ab Januar 2014 geringer ausfallen sollen, werden sie auch künftig Rabatte erhalten. Damit soll ihrer Bedeutung als Großabnehmer zur Stabilisierung der Stromnetze Rechnung getragen werden. So bekommt etwa 90 Prozent der Netzentgelte erlassen, wer bei 10 GWh Verbrauch 8.000 der 8.760 Stunden im Jahr Strom abnimmt.

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