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Neues Jahr, neue Gesetze: Die 10 wichtigsten Änderungen für den Mittelstand 2009

Steuerreform, Pendlerpauschale, Gesundheitsfonds — zum Jahreswechsel sind eine Vielzahl von neuen Gesetzen und Verordnungen in Kraft getreten. Der ZGV stellt die bedeutsamsten Neuerungen vor

13.01.2009

Kaum sind die letzten Silvesterraketen erloschen, zeigt sich das erst junge Jahr bereits mit zahlreichen Gesetzesneuerungen. Auch wenn 2009 ganz im Zeichen der Wahlen steht - Europa-parlament, Bundestag, Bundespräsident, mehrere Landtage und Kommunalvertretungen - die Aufstellung der neuen Gesetze und Verordnungen liest sich nicht gerade wie ein Geschenk an die Bürger und Unternehmen. In vielen Bereichen greift der Staat den Steuerzahlern deutlich tiefer in die Tasche.

Hier die 10 wichtigsten Neuerungen:

1. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Nach dem neuen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht werden Betriebsvermögen und Immobilien künftig höher bewertet. Die Reform ist einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2006 geschuldet, wonach Immobilien und Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet angesehen wurden. Parallel zur Anhebung der Bewertungskriterien wurden allerdings auch die Freibeträge angepasst: Ab 2009 profitieren Ehegatten und eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner (je EUR 500.000,-), Kinder (EUR 400.000,-) und Enkel (EUR 200.000,-) von höheren Freibeträgen. Erbende Geschwister, Neffen und Nichten sowie Hinterbliebene zahlen oft wesentlich mehr als bisher.

Unternehmen wird beim Betriebsübergang ein an komplexe Bedingungen geknüpftes Steuerprivileg gewährt. Je nach gewählter Option und Erfüllung der jeweiligen Bedingungen, entfällt beim Betriebsübergang im Erbfall die Besteuerung des vererbten Vermögens entweder ganz oder zu 85%. Für Firmenerben wird es zukünftig zwei Optionen geben, deren Wahl bindend ist, d.h. nachträglich nicht revidiert werden kann.

Option 1: Firmenerben, die den ererbten Betrieb im Kern sieben Jahre fortführen, werden von der Besteuerung von 85% des übertragenen Betriebsvermögens verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgt nach sieben Jahren nicht weniger als 650% der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 50% betragen.

Option 2: Firmenerben, die den ererbten Betrieb im Kern zehn Jahre fortführen, werden komplett von der Erbschaftsteuer verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgt nach 10 Jahren nicht weniger als 1.000% der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 10% betragen.

2. Abgeltungssteuer

Gewinne aus Aktienverkäufen, Dividenden und Zinserträge werden ab 01.01.2009 pauschal mit 25% nebst Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer (8 bzw. 9% der Abgeltungsteuer) besteuert. Bislang galten für verschiedene Anlageformen unterschiedliche Steuerregeln. Kursgewinne waren bis 2009 steuerfrei, wenn der Anleger die Papiere länger als ein Jahr im Depot gehalten hatte. Auf Zinsen wurde bisher der persönliche Einkommensteuersatz fällig, ab 2009 nur noch der pauschale Steuersatz von 25%. Die Abgeltungssteuer fällt allerdings nur an, wenn die Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag von EUR 801,- bzw. EUR 1.602,- bei Verheirateten liegen.

3. Handwerkerleistungen/Haushaltsnahe Dienstleistungen

Für Handwerkerleistungen in den eigenen vier Wänden können künftig 20% der Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag verdoppelt sich zum Jahreswechsel von EUR 600,- auf EUR 1.200,-. Entsprechendes gilt für denjenigen, der sich etwa bei der Hausreinigung, Gartenarbeit oder Kinderbetreuung Unterstützung holt: Er profitiert künftig von bis zu EUR 4.000,- Abzugsbetrag.

4. Pendlerpauschale

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung zur Pendlerpauschale Ende 2008 gekippt hat, können Berufspendler ab 01.01.2009 für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an jeweils EUR 0,30 von der Steuer absetzen. Die Rückzahlungen der zu Unrecht eingeforderten Steuern für den Veranlagungszeitraum 2007 sollen in den Monaten Januar bis März 2009 erfolgen.

5. Neuwagensteuer

Neuwagen, die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 erstmals zugelassen werden, sind ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit. Bei schadstoffärmeren Fahrzeugen, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, entfällt die Steuer für zwei Jahre.

6. Besteuerung von Lebensversicherungen

Für ab dem 01.04.2009 abgeschlossene Lebensversicherungsverträge gelten die bisherigen Vergünstigungen (Besteuerung erst bei Auszahlung; nur zur Hälfte steuerpflichtig, wenn der Begünstigte mindestens 60 Jahre alt ist und der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft) nur dann noch, wenn der Todesfallschutz mindestens 50% der Beitragssumme beträgt.

7. Gesundheitsfonds

Mit Einführung des Gesundheitsfonds gilt für sämtliche gesetzlichen Krankenkassen (GKV) der neue Einheitsbeitrag von (derzeit) 15,5%. Für fast alle gesetzlich Versicherten sowie die Arbeitgeber wird der Gesundheitsschutz damit deutlich kostspieliger. Selbstständige haben künftig keinen Krankengeldanspruch mehr, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind.

Ab 2009 gelten zudem neue Beitragsbemessungsgrenzen. Die Maßzahl steigt für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von EUR 3.600,- auf EUR 3.675,- Euro pro Monat. Einkommen, das darüber hinausgeht, wird nicht mit Beiträgen belastet. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung steigt von EUR 5.300,- auf EUR 5.400,- Euro monatlich im Westen und von EUR 4.500,- auf EUR 4.550,- Euro pro Monat in den neuen Bundesländern. Um die Belastungen aus der Gesundheitsreform zumindest teilweise zu kompensieren, sinkt der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,8%.

Ab 2009 gilt auch die allgemeine Versicherungspflicht für früher Privatversicherte. Wer also derzeit keine Krankenversicherung besitzt und zuletzt Mitglied einer privaten Krankenkasse war, muss ab 01.01.2009 wieder eine entsprechende Versicherungen abschließen. Da die Versicherer den Vertragsschluss nicht ablehnen dürfen, wird zeitgleich ein spezieller Basistarif in der privaten Krankenversicherung eingeführt.

8. Vermögenswirksame Leistungen

Ab 2009 steigt die Zulage für vermögenswirksame Leistungen (VL) von derzeit 18 auf 20% und die Einkommensgrenze von EUR 17.900,- auf EUR 20.000,- (bei Verheirateten: EUR 40.000,-). Unternehmen können ihren Mitarbeitern künftig auch eine steuer- und sozialabgabenfreie Beteiligung am Unternehmen bis zu EUR 360,- pro Jahr gewähren - bislang nur EUR 135,-. Das Geld darf auch in Mitarbeiterbeteiligungsfonds fließen, die nach dem Jahreswechsel aufgelegt werden.

9. Bezugsdauer Kurzarbeitergeld

Das Bundesarbeitsministerium hat für die Zeit bis 31.12.2009 die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 18 Monate verlängert. Die neue Verordnung gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2009 entsteht. Arbeitgeber können das Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsausfall mindestens ein Drittel der Beschäftigten betrifft und bei ihnen mindestens zehn Prozent des monatlichen Bruttoentgelts ausfallen. Während der Kurzarbeit bekommt der Mitarbeiter nur die Zeit bezahlt, in der er arbeitet. Für die ausgefallene Arbeitszeit zahlt die Arbeitsagentur einen Zuschuss in Höhe von 60% des entgangenen Nettoeinkommens.

10. Vorratsdatenspeicherung bei E-Mail und Internet

Bereits seit 2008 müssen Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten aller Gespräche im Festnetz und Mobilfunk aufzeichnen und 6 Monate lang speichern. Ermittlungsbehörden können unter bestimmten gesetzlicher Voraussetzungen darauf zurückgreifen. Ab 2009 folgt nun die nächste Stufe dieser sog. Vorratsdatenspeicherung. Künftig müssen die Anbieter auch bestimmte Daten rund um den Internetverkehr ihrer Kunden speichern — etwa E-Mail-Adressen, Beginn und Ende der Internetnutzung oder Informationen zu Internettelefonaten. Der Inhalt von Gesprächen, Mails oder das Surf-Verhalten bleibt dagegen unprotokolliert.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Herrn RA Dr. Marc Zgaga
Tel.: 0221 / 355371-39
E-Mail: m.zgaga@servicon.de

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