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Neuer Bußgeldkatalog: Verstöße in Fußgängerzone bald teurer?

Das Bundesverkehrsministerium plant eine Überarbeitung des Bußgeldkataloges. Neben zahlreichen redaktionellen Veränderungen sind Erhöhungen der Bußgelder für Parkverstöße sowie für Verstöße in Fußgängerzonen angedacht. DER MITTELSTANDSVERBUND nimmt Stellung.

17.08.2012

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) plant eine Überarbeitung des Bußgeldkataloges. Neben zahlreichen redaktionellen Veränderungen sind Erhöhungen der Bußgelder für Parkverstöße sowie für Verstöße in Fußgängerzonen angedacht.

Insbesondere gegen den letztgenannten Vorschlag richtet sich die Stellungnahme des MITTELSTANDSVERBUNDES - ZGV e.V., denn fürFahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t soll bei vorschriftswidrigemFahren oder Parkenim Fußgängerbereich künftig ein Regelsatz von 75 EUR erhoben werden anstatt der bisherigen 20 EUR.

Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich regelmäßig um Lieferfahrzeuge, die den stationären Einzelhandel sowie Handwerker wie z.B. Bäcker und Fleischer mit bestellter Ware versorgen. Die Zeiten, in denen in den Fußgängerzonen Lieferverkehr zulässig ist, werden von den Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich und oft sehr restriktiv festgelegt. Für Lieferanten ist es damit faktisch unmöglich, die vorgegebenen Zeiten in jedem Einzelfall einzuhalten.

Die Alternative, nämlich eine Anlieferung im zulässigen Zeitfenster des nächsten Tages, würde nicht nur erhebliche Mehrkosten verursachen, sondern auch den Bedürfnissen der Händler und Verbraucher entgegenlaufen. Gerade in den Fällen, in denen der Verbraucher beim Händler eine bestimmte Ware bestellt und sie an einem der nächsten Tage abholen will, konkurriert der stationäre Handel zunehmend mit dem Online-Handel und ist daher auf eine zuverlässige, zeitnahe Lieferung angewiesen.

Eine Erhöhung der Bußgeldregelsätze in diesem Bereich könnte zudem die Städte und Gemeinden dazu motivieren, die Ausweisung von Lieferzeiten in ihren Fußgängerzonen möglichst restriktiv zu halten und dadurch die Zahl der einträglichen Verstöße zu erhöhen. Dem stationären Handel und dem Verbraucher wird dadurch jedoch ein Bärendienst erwiesen.

Daher fordert der MITTELSTANDSVERBUND das Bundesverkehrsministerium auf, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.

Über das weitere Verfahren werden wir Sie informieren.

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