Mit dem ZGV fit für´s AGG!
Zahlreiche neue Pflichten für Arbeitgeber - ZGV hilft mit Merkblättern und Schulungen bei der Umsetzung
09.01.2007
Seit dem 18.08.2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Ziel der neuen arbeitsrechtlichen Vorschriften ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das AGG hat damit unmittelbare Auswirkungen auf nahezu alle Personalmaßnahmen und betrifft die gesamte Bandbreite des Arbeitslebens von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung (weitere Informationen für Unternehmer finden Sie hier).
Jede Maßnahme, durch die ein Arbeitnehmer besser oder schlechter gestellt wird, könnte durch einen Diskriminierungsvorwurf angegriffen und gerichtlich verfolgt werden. Diese Situation dürfte sich noch durch das neue Klagerecht für Betriebsräte und Antidiskriminierungsverbände verschärfen.
Um Benachteiligungen in der täglichen Personalarbeit zu vermeiden und dadurch Risiken wie Prozesskosten, Schadensersatz und Imageverlust zu minimieren, müssen Arbeitgeber künftig erheblichen Mehraufwand betreiben. Jedem Arbeitgeber, der nicht beweisen kann, dass er und seine Mitarbeiter sich an die gesetzlichen Vorschriften gehalten haben, drohen kostspielige Unannehmlichkeiten. Eine sofortige und eingehende Überprüfung und Anpassung aller bisher rechtmäßigen Personalmaßnahmen ist dringend notwendig.
Zu diesem Zweck hat der ZGV folgende Muster/Merkblätter konzipiert (download):
- Checkliste zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Merkblatt für Beschäftigte zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- Muster Verhaltenskodex (als Anhang zum Arbeitsvertrag)
- Muster Betriebsvereinbarung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Darüber hinaus bietet der ZGV entsprechende Inhouse-Schulungen an, insbesondere für weisungsbefugte/personalverantwortliche Beschäftigte. Die hierbei anfallenden Kosten sind überschaubar und liegen weit unterhalb des Marktniveaus.
Für entsprechende Angebote wenden Sie sich bitte an
Herrn RA Dr. Marc Zgaga
Tel.: 0221 / 35 53 71-39
m.zgaga@servicon.de