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Künstlersozialabgabe für 2014 festgelegt

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung für das Jahr 2014 ist in Kraft getreten. Der Abgabesatz für das Jahr 2014 beträgt 5,2 %.

05.11.2013

Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Anlage).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen jährlich durch Rechtsverordnung den Prozentsatz der Künstlersozialabgabe für das folgende Kalenderjahr aufgrund von Schätzungen des Bedarfs der Künstlersozialkasse. Von der Anhebung des Abgabesatzes sind rund 145 Tausend Verwerter betroffen.

Der Wert ergibt sich aus den Berechnungsgrundlagen der Künstlersozialkasse. Der Hauptgrund für den Anstieg ist das Ergebnis der Überschussberechnung für das Jahr 2012.

Bei der Berechnung des Bedarfs an Künstlersozialabgabe sind Fehlbeträge oder Überschüsse des vorvergangenen Kalenderjahrs zu berücksichtigen. Der Überschuss aus dem Jahr 2012 vermindert insoweit den Bedarf an Künstlersozialabgabe für das Jahr 2014. Die Überschussberechnung für das Jahr 2012 wurde dabei mit ca. 24 Mio. € berücksichtigt. Im Vergleich dazu hatte der Überschuss für das Jahr 2011, der in die Berechnung der Künstlersozialabgabe für das Jahr 2013 eingeflossen ist, noch ca. 67 Mio. € betragen.

Der Abgabensatz steigt damit von 4,1% im Jahr 2013 auf künftig 5,2%.

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