IAS 32: Vorerst keine neue Definition des Eigenkapitals
Seit 2008 versucht das amerikanische FASB und das IAS Board, eine neue Definition im IAS 32 für Eigenkapital zu finden. Nun hat das Board dieses Konvergenz-Projekt gestoppt. Das Genossenschaftsproblem soll durch eine spezifische Ergänzung gelöst werden. Aber auch hier herrscht Dissens.
21.04.2010
IAS 32 bewertet die Guthaben der Mitglieder einer Genossenschaft nicht als Eigenkapital, weil es von den Mitgliedern bei den Kündigungen zurückgefordert werden kann. Eigenkapital soll nach den Vorstellungen des IAS Boards der Gesellschaft bis zur Auflösung zur Verfügung stehen, d.h. es darf nicht rückzahlbar sein.
Eine erste Formulierung, um das Genossenschaftsproblem zu lösen, knüpfe an die Verpflichtung des Mitglieds zum Erwerb des Anteils an, um mit der Genossenschaft Geschäfte tätigen zu können bzw. Leistungen von der Genossenschaft abfordern zu können. Diese Formulierung ist für die Genossenschaften nicht tragbar. Da Genossenschaften in der Regel Nicht-Mitgliedergeschäfte durchführen oder aber freiwillige Anteile anbieten, kann eine enge Verknüpfung zwischen Kapital und Befugnis, die Genossenschaft in Anspruch zu nehmen, nicht als Voraussetzung festgeschrieben werden. Erst recht wäre das Kapital von investierenden Mitgliedern, die per Definition die Genossenschaft nicht in Anspruch nehmen können, kein Eigenkapital.
Das Board hat sich in den letzten Gesprächen, die unter der Federführung von "Coops Europe" im März stattgefunden haben, offen für praktikabele Lösungen gezeigt. Fest steht jedenfalls, dass das Board den Rückgriff auf die deutsche Sichtweite, dass Eigenkapital immer dann gegeben ist, wenn es haftendes Kapital ist, nicht akzeptiert.
Aus Sicht des ZGV sollte die deutsche Genossenschaftsorganisation eine Formulierung erarbeiten, die ausgehend von der Denkweise des IAS Boards konsensfähig ist.
Wenn die Eigenkapitalproblematik nicht zufriedenstellend gelöst werden kann, sind IFRS for SMEganz unabhängig von allen anderenBedenken für die Rechnungslegung für Genossenschaften ungeeignet.