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Garantiezins wird gesenkt — was bedeutet das?

Vielleicht haben Sie in den Medien schon davon gehört oder gelesen. Zum 01. Januar 2015 ist der Garantiezins vom Gesetzgeber gesenkt worden. Wir zeigen im Beitrag, welche Versicherungen davon betroffen sind und was es zu beachten gibt.

08.05.2015

Der Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, wird im kommenden Jahr für neu abgeschlossene Lebens- und Rentenversicherungen um 0,5 Prozentpunkte von 1,75 % auf 1,25 % gesenkt. Das hat der Gesetzgeber als Reaktion auf die lang anhaltende Niedrigzinsphase beschlossen. Diese Vorgabe ist verbindlich, alle Anbieter von Lebensversicherungen müssen sich daran halten.

Was bedeutet das für die Lebens- oder Rentenversicherung?

Für alle bereits bestehenden Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, ändert sich nichts. Der bei Vertragsabschluss garantierte Zins bleibt weiterhin erhalten.

Ausnahme: Bei der Einrechnung von Zuzahlungen, Beitragserhöhungen und dynamische Beitragserhöhungen wird der für Erhöhungen jeweils gültige Garantiezins zugrunde gelegt.

Erst für Verträge, die nach dem 01.Januar 2015 abgeschlossen werden, gilt der neue Zinssatz – er bleibt allerdings stabil für die komplette Laufzeit des Vertrags.

Die Bewertungsreserven werden neu verteilt

Im Rahmen des Reformgesetzes wird gleichzeitig die Beteiligung an den Bewertungsreserven neu verteilt. Wenn ein Lebensversicherungsvertrag ausläuft, erhalten die Kunden als Teil der Überschüsse auch eine Beteiligung an den Bewertungsreserven.

Bewertungsreserven entstehen immer dann, wenn die Marktwerte der Kapitalanlagen über den Buchwert in der Bilanz steigen – z. B. bei Aktien, Immobilien oder festverzinslichen Wertpapieren. Bei der Beteiligung an letzteren gilt ab sofort eine modifizierte Regelung: Hier kann der Versicherer zunächst einen “Sicherungsbedarf” abziehen – also einen Betrag, der nötig ist, um künftige Garantieverpflichtungen bedienen zu können. Mittel, die fest für die Kunden in der Zukunft eingeplant sind, bleiben so der Versichertengemeinschaft erhalten.

Lohnen sich Lebens- oder Rentenversicherungen noch?

Private und betriebliche Altersversorgung bleibt weiterhin attraktiv – unabhängig von der Garantiezinsanpassung. Denn “unabhängig vom Garantiezins kann eine Lebens- oder Rentenversicherung mit vielen weiteren Vorteilen punkten: Garantierten Leistungen über die gesamte Laufzeit, garantierten Rentenzahlungen bis zum Lebensende und einem eingebauten Todesfallschutz”, sagt Frank-Henning Florian, Vorstandsvorsitzender der R+V Lebensversicherung AG.

Wenn Sie mehr zum Garantiezins und der privaten Vorsorge erfahren möchten, besuchen Sie unsere Webseite.

Die Kontaktdaten:

R+V Allgemeine Versicherung AG
Stefan Körlin
Leiter Personenversicherung
R+V Allgemeine Versicherung AG
Filialdirektion GVG Gewerbliche Verbundgruppen, Verbände und Vereine
Heidenkampsweg 102, Raum D.3.12
20097 Hamburg

Telefon: 040 23606-5019
Telefax: 0611 182277-126
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