Finanzverwaltung informiert zu elektronischer Lohnsteuerkarte
Der Start des Lohnsteuerabzugsverfahrens mit elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) steht kurz bevor - die Einführungsphase startet 2013. Die Finanzverwaltung hat Informationsschreiben erstellt, mit denen Arbeitnehmer bei Bedarf über die Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens informiert werden können.
01.10.2012
Der Start des Lohnsteuerabzugsverfahrens mit elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) steht kurz bevor - die Einführungsphase startet 2013. Für den Abruf der "ELStAM" seiner Beschäftigten benötigt der Arbeitgeber u. a. die persönliche steuerliche Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers.
Zur Unterstützung eines reibungslosen Umstiegs auf das neue elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren hat unsdie Finanzverwaltung die beigefügten Anlagen zugesandt. Hierbei handelt es sich um Informationsschreiben, mit denen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer bei Bedarf über die Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens unterrichten können. Die Informationsschreiben stellen Musterformulierungen dar, die im Rahmen der jeweils unternehmensspezifischen Kommunikationswege gegenüber den Arbeitnehmern genutzt werden können.
Der MITTELSTANDSVERBUNDempfiehlt, die Arbeitnehmer zeitnah vor allem über die Notwendigkeit der Neubeantragung von Freibeträgen zu informieren und dabei das Angebot der Finanzverwaltung heranzuziehen. Die Information kann beispielsweise über das Schwarze Brett, das Intranet oder auch als Anlage zur nächsten Lohnabrechnung transportiert werden.
Voraussichtlich Anfang Oktober 2012 wird das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines ausführlichen Startschreibens zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den Arbeitgeber verbunden mit Anwendungsgrundsätzen für den Übergangs- und Einführungszeitraum 2013 vorlegen. Die gesetzliche Regelung zur Einführung und zum Übergangszeitraum soll noch im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 durch einen neuen § 52b EStG erfolgen. Die abschließende Beratung des Jahressteuergesetzes 2013 im Bundesrat wird voraussichtlich Ende November 2012 stattfinden.