EU-Kommission will Vorschlag zu betrieblicher Altersvorsorge vorlegen
Die EU-Kommission hat angekündigt, im Herbst einen Richtlinienvorschlag für die betriebliche Altersvorsorge vorlegen zu wollen. Dieser soll keine strengeren Eigenkapitalregeln für Anbieter enthalten.
06.06.2013
Brüssel, 05.06.2013 — Die Europäische Kommission hat angekündigt, im Herbst einen Vorschlag für eine Richtlinie zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) vorlegen zu wollen. Der Vorschlag von Binnenmarktkommissar Michel Barnier soll ausdrücklich keine strengeren Eigenkapitalregelungen für Anbieter von Produkten für die betriebliche Altersvorsorge enthalten.
Die Übertragung der Eigenkapitalvorschriften aus der sog. Solvency II Richtlinie war ursprünglich von der Europäischen Kommission beabsichtigt worden. In Deutschland hatte dies zu großen Widerständen von Wirtschaftsverbänden und Arbeitgebern, aber auch von Arbeitnehmervertretern geführt. Es wurde eine ernsthafte Gefährdung des Modells der betrieblichen Altersvorsorge befürchtet. Höhere Anforderungen an das Eigenkapital hätten zur Folge gehabt, dass entweder weniger Betriebsrenten angeboten oder diese künftig geringer ausgefallen wären.Auch das Plenum des Europaparlaments hatte vor kurzem einen Initiativberichtsentwurf der Abgeordneten Ria Oomen-Ruijten und Thomas Mann (beide EVP) angenommen, der sich klar gegen höhere Eigenkapitalunterlegungen für Produkte der betrieblichen Altersvorsorge ausgesprochen hatte.
DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Herausnahme der Eigenkapitalvorschriften aus dem angekündigten Richtlinienvorschlag. Als Folge des demografischen Wandels wird die zweite Säule des Rentensystems immer wichtiger. Zukünftig wird die gesetzliche Rentenversicherung die jeweiligen Versorgungsansprüche im Alter nicht mehr wie bisher bedienen können. Die dadurch entstehende Lücke wird auch durch Betriebsrenten gedeckt werden müssen. Pensions- und Unterstützungskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen investieren dabei langfristig und mit geringem Risiko. Deshalb ist es vernünftig, sie nicht den gleichen strengen Eigenkapitalregelungen wie etwa Versicherungen zu unterwerfen.