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EU-Kommission will einheitliche Bemessungsgrundlage für Unternehmenssteuern

Europaweit tätige Unternehmen müssen sich bei der Berechnung ihrer Steuerbemessungsgrundlage nach bis zu 27 unterschiedlichen Regelwerken richten. Das will die EU-Kommission ändern. Sie schlägt eine EU-einheitliche Basis für die Unternehmensbesteuerung vor.

24.03.2011

16. März 2011. Europaweit tätige Unternehmen müssen sich bei der Berechnung ihrer Steuerbemessungsgrundlage nach bis zu 27 unterschiedlichen Regelwerken richten. Das will die EU-Kommission ändern. Sie schlägt eine EU-einheitliche Basis für die Unternehmensbesteuerung vor.

Konsolidierte Steuererklärung im Binnenmarkt

Die EU-Kommission hat ihren Entwurf einer Richtlinie zur Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vorgestellt. Mit dem Ziel, bestehende Hindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen, schlägt sie darin eine füralle 27 Mitgliedsstaaten einheitliche Bemessungsgrundlage für Unternehmensteuern vor. Diese hätte zur Folge, dass die Unternehmen ihre Steuererklärungen nur noch bei einer einzigen Stelle einreichen müssen und alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste konsolidieren könnten.Dadurch würden sich nach Berechnungen der Kommission enorme Einsparpotenziale für die Unternehmen ergeben. So könnten die Unternehmen jährlich Kosten in Höhe von 700 Mio. Euro einsparen, die sonst für komplexe und in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten fällige Steuererklärungen angefallen wären.

Höhe des Körperschaftssteuersatzes wird nicht harmonisiert

Die konsolidierte Bemessungsgrundlage eines multinationalen Unternehmens soll nach den Faktoren Vermögen, Löhne und Umsatz auf die einzelnen EU-Staaten aufgeteilt werden. Bei der Festsetzung der Körperschaftsteuersätze würden die Mitgliedsländer ihre Souveränität behalten, so dass jeder Mitgliedstaat den ihm zustehenden Anteil an der konsolidierten Bemessungsgrundlage mit dem jeweils geltenden Körperschaftsteuersatz besteuert. Eine Angleichung der Unternehmenssteuersätze ist schließlich nach den Plänen der Kommission nicht beabsichtigt: "Die Steuersätze bleiben in der nationalen Souveränität", so EU-Kommissar Algirdas Semeta.

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