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Elektronische Lohnsteuerkarte startet 2013

Grundsätzlich gelten die bisherigen Lohnsteuermerkmale der Beschäftigten weiter. Für die Vorgehensweise beim Lohnsteuerabzug im Jahr 2012 hat das Bundesministeriums der Finanzen ein Anwendungsschreiben für die Arbeitgeber vorgelegt.

08.12.2011

Die Finanzministerkonferenz hat beschlossen, den Start der elektronischen Lohnsteuerkarte um ein Jahr auf den 1.1.2013 zu verschieben. Grundsätzlich gelten die bisherigen Lohnsteuermerkmale der Beschäftigten weiter.

Voraussichtlich zum 1. November 2012 wird der erstmalige Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für die Arbeitgeber möglich sein, so dass vorschüssig rechnende Unternehmen und Behörden die ELStAM ihrer Beschäftigten rechtzeitig abrufen können.

Für die Vorgehensweise beim Lohnsteuerabzug im Jahr 2012 hatdas Bundesministeriums der Finanzen (BMF)ein Anwendungsschreiben (siehe Anlage) für die Arbeitgeber vorgelegt.Auf folgende Regelungen möchten wir Sie besonders hinweisen:

  • Sofern allerdings der Arbeitnehmer aufgrund geänderter Lebensverhältnisse dem Arbeitgeber eine vom Finanzamt neu ausgestellte amtliche Bescheinigung vorlegt, sind allein die ausgewiesenen Lohnsteuerabzugsmerkmale auf der zuletzt ausgestellten amtlichen Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug maßgebend (vgl. Anlage, S. 3/4).
  • Der Arbeitgeber hat die amtlichen Bescheinigungen (Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung) als Beleg zum Lohnkonto zu nehmen und gemäß § 52b Abs. 1 Satz 4 EStG zumindest bis nach der erstmaligen Anwendung des neuen elektronischen Verfahrens aufzubewahren (vgl. Anlage, Seite 11).
  • Zur Einführung des elektronischen Abrufverfahrens ab dem 1. Januar 2013 führt das BMF-Schreiben aus, dass hierzu zwei gesonderte Schreiben der Finanzverwaltung vorgesehen sind. In dem einem Schreiben wird der Starttermin des elektronischen Verfahrens und die damit verbundene Beendigung der Übergangsregelung bekannt gegeben, während in dem anderen Schreiben Regelungen zu Start und Anwendung des elektronischen Abrufverfahrens enthalten sind (vgl. Anlage, Seite 12).

Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie zeitnah informieren.

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