Einheitliches Kaufrecht stärkt mittelständischen Handel - MITTELSTANDSVERBUND befürwortet EU-Vorstoß
Entgegen der Haltung von Bundestag und von zahlreichen Wirtschaftsverbänden unterstützt DER MITTELSTANDSVERBUND den Vorschlag der EU-Kommission für ein gemeinsames europäisches Kaufrecht. Ein einheitliches, optionales Kaufrecht erleichtere die zunehmend grenzüberschreitenden Geschäfte der mittelständischen Wirtschaft erheblich.
22.12.2011
Berlin, 15. Dezember 2011. Entgegen der Haltung von Bundestag und zahlreichen Wirtschaftsverbänden unterstützt DER MITTELSTANDSVERBUND den Vorschlag der EU-Kommission für ein gemeinsames europäisches Kaufrecht. „Ein einheitliches — wenn auch nur optionales — Kaufrecht erleichtert die zunehmend grenzüberschreitenden Geschäfte der mittelständischen Wirtschaft erheblich und ist eine Erleichterung für den Verbraucher, der in mehreren Mitgliedsstaaten einkaufe möchte“, so Dr. Günther Schulte, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des MITTELSTANDSVERBUNDES.
Erfreut reagiert der Verband damit auf das Ergebnis des EU-Justizministerrats, der in seiner Sitzung vom 13./14. Dezember den Verordnungsvorschlag grundsätzlich begrüßte: „Sinnvollerweise rückt der Justizministerrat die Vorteile eines gemeinsamen Kaufrechtes klar in den Vordergrund.“ Laut EU-Justizministerrat soll die laut Bundestagskritik fehlende Ermächtigungsgrundlage eines EU-Kaufrechtes erst nach der Bewertung des wirtschaftlichen Nutzens diskutiert werden.
„Heute sehen sich Mittelständler bei Geschäften in EU-Mitgliedstaaten mit einem Flickenteppich von bis zu 27 unterschiedlichen nationalen Vertragsrechten konfrontiert — das erstickt viele Internationalisierungsbemühungen im Keim. Ein einheitliches Kaufrecht, das in allen Mitgliedsstaaten in gleicher Weise anwendbar ist, würde die Bürokratielasten senken, den europäischen Binnenmarkt stärken und den mittelständischen Handel fördern. Das gilt in besonderer Weise für die 230.000 mittelständischen Handels- und Handwerksbetriebe, die in den Verbundgruppen des MITTELSTANDSVERBUNDES zunehmend grenzüberschreitend miteinander kooperieren.
Der jetzt vorgelegte Entwurf einer optionalen Regelung geht zwar hinter unseren Wunsch nach einer echten Harmonisierung zurück, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung. Für den Erfolg des einheitlichen Kaufrechts wird es darauf ankommen, dass es aus sich selbst überzeugt. Lassen wir Verbraucher und Unternehmen entscheiden! Wenn viele das neue Vertragsrecht wählen, wird es sich langfristig durchsetzen und den kurzfristigen Umstellungsaufwand mehr als aufwiegen“, so Dr. Günther Schulte.
DER MITTELSTANDSVERBUND fordert die Bundesregierung daher auf, sich mit Nachdruck für das europäische Kaufrecht einzusetzen: „Der Kommissionsvorschlag sollte als Chance auf dem Weg zu einem vollendeten Binnenmarkt erkannt werden und nicht mit formalen Einwänden zerredet werden.“ Den vom Bundestag geäußerten Einwand einer Verletzung des Subsidiaritätsprinzips lässt Dr. Schulte nicht gelten: „Was ist subsidiärer, als nur eine Option zu bieten?“
Auch solle die Möglichkeit genutzt werden, dieses optionale Recht auch im innerstaatlichen Bereich sowie zwischen Unternehmen einzusetzen, so Dr. Schulte. Kritik am Verordnungsentwurf äußert DER MITTELSTANDSVERBUNDES jedoch dahingehend, dass keine Regelungen zur internationalen Kreditabsicherung enthalten sind: „Im Kommissionsentwurf fehlt die notwendige Regelung für einen europäischen Eigentumsvorbehalt. Für Warengeschäfte ist die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, die Kaufpreisforderung abzusichern — hierfür brauchen wir einheitliche europäische Regeln“, so Dr. Schulte.