DGRV Gutachten zur Überarbeitung von IAS 32
Gutachten zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach IAS 32 /IFRS vorgelegt
29.09.2006
Die International Financial Reporting Standards IFRS qualifizieren das Stammkapital bzw. Geschäftsguthaben in Personengesellschaften und Genossenschaften als Fremdkapital.
Die im GenG vorgesehenen neuen Regelungen stellen nach Ansicht des ZGV lediglich eine nicht ausreichende und unbefriedigende Reparatur, nicht aber eine wirkliche Lösung des Problems dar. Das IAS Board hat im Juni einen, wenn auch nicht ausreichenden, neuen Vorschlag zu IAS 32 unterbreitet, in dem erstmals der "ownership approach" eingefügt wird. Derartiges Kapital ist ohne kollektiven Beschluss nach Kündigung rückzahlbar, nimmt an der Risikotragung teil und ist am Unternehmenswert beteiligt ( Auszahlung zum fair value).
Das Gutachten der Professoren Baetge und Kirsch analysiert und ergänzt diesen neuen Ansatz. Danach ergibt sich eine Eigenkapitalqualifikation bei kündbaren Anteilen, wenn eine Kündigungsfrist einzuhalten ist, innerhalb der etwaige Risiken aufgedeckt werden können, die in einer Nachhaftungsfrist vom Kapitalgeber zu übernehmen sind. Notwendig sei zusätzlich ein "Going-Concern-Test", der die Frage beantwortet, ob es bei Auszahlung des Kapitals zu einer Gefährdung des Unternehmens kommt. Eine Frage die durch den Jahresabschluss und den Prüfbericht beantwortet wird.
Das Gutachten steht hier zum Download bereit. Eine Kurzfassung kann beim DGRV oder ZGV angefordert werden.
Der ZGV ist für Kommentare zum Gutachten dankbar. Für Rückfragen steht Ihnen Dr. Schulte gerne zur Verfügung.