Datenschutzbehörde Rheinland-Pfalz intensiviert Aufsicht in der Privatwirtschaft
Unternehmen sollen notfalls durch behördliches Auskunftsverfahren zur Preisgabe von Informationen gezwungen werden — DER MITTELSTANDSVERBUND informiert
14.09.2011
Der Landesdatenschutzbeauftragte in Rheinland-Pfalz, Herr Edgar Wagner, hat in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in der Privatwirtschaft mit Schreiben vom 08.06.2011 eine Umfrage zum Datenschutzniveau bei 1500 rheinland-pfälzischen Unternehmen gestartet. Grund dafür sind nach Angaben der Behörde und Studien der BITKOM ein verbesserungswürdiges Datenschutzniveau und die Anzahl an Datenschutzvorfällen im Bereich der Internetwirtschaft. Ziel der Befragung ist es, eine Datenbasis zu schaffen, welche als Quelle für Verbesserungsvorschläge und eine strategische Planung seitens der Aufsichtsbehörde dient.
Im Visier der Aufsichtsbehörde stehen nicht primär die Unternehmen, sondern die bestellten (internen oder externen) Datenschutzbeauftragten. Diese werden hinsichtlich Kompetenz, Fähigkeit und Aufgaben, sowie Rechte und Pflichten befragt. An der Ernsthaftigkeit der Fragebogen-Aktion lässt die Behörde dabei keinen Zweifel. So heißt es in dem Schreiben:
„[…] Für Ihre Mitwirkung an der Umfrage sind wir Ihnen sehr dankbar. Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass wir die Erfüllung unserer Aufsichtspflicht sehr ernst nehmen. Für den Fall der Nichtbeantwortung des Fragebogens müssten wir daher ein aufsichtsbehördliches Auskunftsverfahren einleiten, bei dem weitere Kosten entstehen. […]“
Das vollständige Schreiben der Aufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz nebst Fragebogen können Sie hier downloaden.
Noch deutlicher wird die Aufsichtsbehörde in Ihrem Erinnerungsschreiben aus August 2011. Hier heißt es:
„[…] Lassen Sie mich daher abschließend bekräftigen, dass diese Umfrage keinesfalls den Zweck hat, Unternehmen etwaige Versäumnisse nachzuweisen. Sollten Sie im Rahmen der Beantwortung der Umfrage zur Auffassung gelangen, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten jetzt bestellen zu müssen, so teilen Sie mir das bitte mit. Die Angaben der Umfrage werden nicht zum Nachteil der Unternehmen verwendet werden. Sollte ich allerdings auch auf dieses Schreiben keine Antwort von Ihnen erhalten, so werde ich dieses Entgegenkommen im Rahmen des sich anschließenden Auskunftsverfahrens nicht aufrechterhalten können. […]“
Das vollständige Erinnerungsschreiben der Aufsichtsbehörde Rheinland-Pfalz aus August 2011 können Sie hier downloaden.
Der rechtliche Hintergrund:
In Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten im automatischen Verfahren umgehen und in denen mehr als 9 Mitarbeiter ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind oder mindestens 20 Personen auf herkömmliche Weise Daten erfassen und bearbeiten, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (intern oder extern) gesetzlich vorgeschrieben. Bei Verstößen gegen diese Regelung sieht das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) empfindliche Bußgelder vor.
DER MITTELSTANDSVERBUND empfiehlt allen Empfängern des Schreibens, die Aufforderung ernst zu nehmen und die Angaben fristgerecht einzureichen. Sollte dies nicht geschehen, ist davon auszugehen, dass die Aufsichtbehörde entsprechende Maßnahmen ergreift und ggfls. auch Bußgelder verhängt. Sollte noch kein Datenschutzbeauftragter bestellt worden sein, kann dies nach Angaben der Aufsichtsbehörde „ohne Strafe“ nachgeholt werden. Dies erfordert allerdings ein unverzügliches Handeln. Vor diesem Hintergrund rät DER MITTELSTANDSVERBUND dazu, diese wichtigen Informationen auch den Anschlusshäusern zur Kenntnis zu bringen.
DER MITTELSTANDSVERBUND arbeitet im Bereich der Informationssicherheit und des Datenschutzes mit der SIMIS Sicherheit mit System GmbH zusammen. Über ein vom MITTELSTANDSVERBUND exklusiv abgeschlossenes Rahmenabkommen bietet die SiMiS den Verbundgruppen und deren Anschlusshäuser mit dem „externen Datenschutzbeauftragten“ eine pragmatische und wirtschaftliche Lösung zu Festpreisen.Die SiMiS GmbH haftet über den Dienstvertrag umfänglich (auch für evtl. Bußgelder).
Weitere Infos zur SIMIS finden Sie hier.
ZGV-Mitglieder und deren Anschlusshäuser, die bereits mit der SIMIS GmbH zusammenarbeiten, können auf dem Fragebogen angeben, dass die SIMIS GmbH als externer Datenschutzbeauftragter bestellt wurde und weitere Fragen unmittelbar von der SIMIS beantwortet werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Dr. Marc Zgaga
Büro Köln
Tel: 0221 / 355371-39
E-Mail: m.zgaga@mittelstandsverbund.de