Datenschutz: MITTELSTANDSVERBUND lehnt Klagerecht von Verbraucherverbänden ab
Die Bundesregierung will Verbraucherschutzorganisationen künftig das Recht einräumen, bei Datenschutzverstößen gegen Unternehmen zu klagen. DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert die Pläne und warnt vor möglichem Missbrauch.
18.08.2014
Berlin, 11.08.2014 — Mit dem Gesetzentwurf zur "Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts" will Bundesjustizminister Heiko Maas Verbraucherschutzverbänden das Recht einräumen, datenschutzrechtliche Verstöße durch Unternehmen abzumahnen und Unterlassungsklagen erheben zu können. Das macht eine Änderung des sogenannten Unterlassungsklagegesetzes erforderlich. Die Gesetzesänderung war im Koalitionsvertrag vereinbart worden und soll die Position der Internetnutzer stärken.
DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme scharf. Der Spitzenverband des kooperierenden Mittelstandes sieht die von ihm vertretenen rund 230.000 mittelständische Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen, die in 320 Verbundgruppen kooperieren, seit einigen Jahren einer steigenden Abmahnpraxis ausgesetzt. Deswegen warnt er davor, "die rechtlichen Grundlagen für Abmahnungen im Bereich des Datenschutzrechts weiter auszudehnen".
"Verstöße gegen das Datenschutzrecht zusätzlich auch mit Instrumenten des Verbraucherschutzrechts zu ahnden, ist außerdem systematisch falsch", erklärt der MITTELSTANDSVERBUND-Rechtsexperte Dr. Marc Zgaga. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz kontrollieren die zuständigen Aufsichtsbehörden die Einhaltung des Datenschutzrechts. Und das ist nach Ansicht des MITTELSTANDSVERBUNDES auch angemessen und ausreichend. Denn die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sind unabhängig. "Im Gegensatz zu Verbraucherschutzorganisationen, die häufig schon satzungsgemäß ein anderes Ziel, nämlich die einseitige Vertretung der Verbraucherinteressen, verfolgen", betont Zgaga.Weitere Informationen: