MENÜ MENÜ

BMF-Schreiben zu steuerlichen Herstellungskosten und Bewertung von Pensionsverpflichtungen

Das Bundesministerium der Finanzen hat für die steuerliche Gewinnermittlung eine Neudefinition der steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze vorgenommen und zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen Stellung genommen.

19.04.2010

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Rahmendes von ihmvorgelegten BMF-Schreibens vom 12. März 2010 zur Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung eine Neudefinition der steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze vorgenommen und zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen Stellung genommen(vgl. Anlage).

  • § Das BMF-Schreiben sieht in Textziffer 8 vor, dass bei der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG die Herstellungskosten anzusetzen sind, wobei hierunter alle Aufwendungen verstanden werden sollen, die "ihrer Art nach Herstellungskosten" sind. In der BMF-Interpretation erstreckt sich dann die Herstellungskostenuntergrenze auch auf die anteiligen Verwaltungskosten.

    Problematisch an der BMF-Auffassung ist, dass durch die Aktivierungspflicht anteiliger Verwaltungsgemeinkosten diese im Jahr ihrer Verausgabung nicht mehr als steuerliche Aufwendungen geltend gemacht werden können, so dass der zu versteuernde Gewinn im Jahr der Herstellung höher ausfällt. Für Unternehmen ergeben sich hieraus steuerliche Liquiditätsnachteile, da sich die höhere Steuerbelastung erst im Zeitablauf wieder neutralisiert - bei Gütern des Umlaufvermögens im Zeitpunkt des Verkaufs, bei Gütern des Anlagevermögens jedoch erst über den Zeitraum der Abschreibung.

    Von der Neudefinition der steuerlichen Herstellungskostenuntergrenze sind nach Textziffer 8 des BMF-Schreibens u.a. auch Aufwendungen der betrieblichen Altersvorsorge erfasst. Die vorgesehene steuerliche Aktivierungspflicht für Aufwendungen der betrieblichen Altersvorsorge kann für das betreffende Wirtschaftschaftsjahr ggf. gewinnerhöhende Wirkung haben.
  • Außerdem wird in diesem BMF-Schreiben zum Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach § 6a EStG Stellung genommen (Textziffern 9 bis 11). Zu beachten ist, dass - entgegen der bisherigen Rechtslage - der handelsrechtliche Ansatz der Pensionsrückstellungen nicht mehr die steuerliche Bewertungsobergrenze bildet. Mithin ist es möglich, dass der steuerliche Ansatz den handelsrechtlichen Ansatz der Pensionsverpflichtung übersteigt. Die davon abweichende Regelung in R 6a Abs. 20 Satz 2 bis 4 EStR wird nicht weiter angewendet.

Die vom Bundesministerium der Finanzen ohne Ankündigung vorgenommene Verschärfung, die allgemeinen Verwaltungskosten verpflichtend in die steuerliche Herstellungskostenuntergrenze aufzunehmen, ergibt sich weder aus gesetzlichen Vorgaben noch aus der Rechtsprechung. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie dann zeitnah informieren.

Zurück zur Übersicht
Downloads
2010BMFM PDF 0,06 MB