BAFA-Förderung für Klima- und Kälteanlagen ausgeweitet
Die bislang geltende Richtlinie zur Förderungen von Maßnahmen an gewerblichen Klima- und Kälteanlagen wurde grundlegend überarbeitet. Die Förderung wurde zum 1. Januar deutlich vereinfacht und der Bereich der förderfähigen Anlagen ausgeweitet.
13.01.2014
Berlin, 10.01.2014 — Seit dem Herbst 2008 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) Effizienzmaßnahmen an Klima- und Kälteanlagen. Für mehr als 2300 Anträge wurden in diesem Zeitraum Zuwendungen in Höhe von insgesamt knapp 65 Mio. Euro ausgezahlt.
Die bislang geltende Richtlinie wurde nunmehr grundlegend überarbeitet. Das Förderverfahren wird ab Januar 2014 stark vereinfacht und der Bereich der förderfähigen Anlagen ausgeweitet."Die novellierte Richtlinie ist ein Grund mehr, jetzt in die Energieeffizienz des eigenen Unternehmens zu investieren", betont Kristiana Balzer, Projektleiterin des MITTELSTANDSVERBUND-Projekts " Mittelstand für Energieeffizienz". Mitglieder des Spitzenverbandes des kooperierenden Mittelstandes bekommen über das öffentlich geförderte Projekt einen unabhängigen Energieberater an ihre Seite, der das konkrete Einsparpotential vor Ort ermittelt. Anschließend berät und unterstützt der KfW-gelistete Experte die Unternehmen bei der Beantragung von Fördermitteln.
Die Förderfähigkeit einer Anlage wird seit Januar 2014 anhand der installierten Leistung (kW) und nicht mehr wie bislang anhand des Stromverbrauchs (kWh) ausgemacht. Gefördert werden
- Kompressions-Kälteanlagen mit 5 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme,
- Kompressions-Klimaanlagen mit 10 bis 150 kW elektrischer Leistungsaufnahme und
- Sorptionsanlagen mit 5 bis 500 kW Kälteleistung
Anstelle einer umfangreichen Berechnung wird nunmehr die Effizienz der Gesamtanlage an Hand eines "Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis" entsprechend der verwendeten Komponenten bestimmt. Die Förderung der Beratung ist weiterhin eigenständig möglich. Gegenstand sind die Datenerhebung sowie die Konzipierung der geplanten Anlage. Die Bonusförderung für die Nutzung von Abwärme ist weiterhin möglich.
Weitere Informationen:
KONTAKT
Für Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
Emel Tahta-Lehmann
Kristiana Balzer
DER MITTELSTANDSVERBUND — ZGV e.V.
An Lyskirchen 14, 50676 Köln
Tel.: 0221/355371-47
Fax: 0221/355371-50
E-Mail: e.lehmann@mittelstandsverbund.de