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"Backup" für den Handel mit besorgniserregenden Substanzen (REACH)

Die Aussenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels, in der auch der ZGV Mitglied ist,macht auf die aktualisierte Liste derunter REACH bekannten besorgniserregenden Substanzen aufmerksam.

24.08.2010

Köln 24. August 2010: Bekanntlich werden Substanzen in die REACH (das Akronym für "Registration, Evaluation und Authorisation of Chemicals" -die Regelungen für Chemikalien in Europa) Kandidatenliste aufgenommen, die als besonders besorgniserregend eingestuft werden. In dem beigefügten Informationsblatt sind die hauptsächlichen Verpflichtungen, die ein Importeur bzw. Händler in der EU einzuhalten hat, wenn eine Substanz in die Kandidatenliste aufgenommen wird, zusammengefasst. Darüber hinaus werden die gegenwärtig in die Kandidatenliste einbezogenen Substanzen in einem Tableau aufgeführt und ihr Verwendungszweck sowie das Datum der Einbeziehung genannt. Es ist davon auszugehen, dass in der Zukunft weitere Substanzen in die Kandidatenliste aufgenommen werden.

Einem Vorschlag von Norwegen folgend wird dies Arsensäure sein. Diese wird in elektronischen Ausrüstungsgegenständen verwendet und dient als flammenhemmendes Mittel. Ferner kann die Substanz in recyceltem Glas und Plastik sowie gelegentlich auch in Textilien gefunden werden.

Die belgischen und niederländischen Behörden haben der Europäischen Chemikalienagentur ECHA vorgeschlagen, die folgenden Substanzen in die Liste einzubeziehen:

S-(Tricyclo(5.2.1.0'2,6)deca-3-en-8(or 9)-yl O-(Isopropyl or Isobutyl or 2-Ethylhexyl) O-(Isopropyl or Isobutyl or 2-Ethylhexyl) Phosphorodithioate; Kobaltdiacetat ; Kobalt (II) Dicarbonat; Kobaltdinitrat; Kobalt (II) Sulphate. Österreich und Deutschland haben vorgeschlagen 2-Eethoxyethanol; 2-Methoxyethanol sowie Trichlorobenzol in die Liste aufzunehmen.

Weitere Informationen erhältlich bei


Flavia Bernardini Email:info@ave-koeln.de

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