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Mittelstand: EU-Entwaldungsverordnung entlastet nur teilweise

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die am 21. Oktober 2025 angekündigte Verschiebung und inhaltliche Anpassung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) durch die EU-Kommission, bemängelt jedoch die weiterbestehende Inkonsistenz mit den Regeln des EU-Binnenmarkts.

21.10.2025

Brüssel, 21.10.2025 – Seit langem forderte DER MITTELSTANDSVERBUND die Einführung einer “Importers-Only-Regelung". Heißt: Nur Importeure müssen bei der Einfuhr in den Binnenmarkt eine Sorgfaltspflicht erfüllen, darüber berichten und in das Informationsportal der EU-Kommission hochladen – eigene Sorgfaltserklärungen der nachgelagerten Marktteilnehmer brauchen nicht mehr erstellt werden. “Bislang mussten unzählige Berichte von unterschiedlichen Marktteilnehmern geschrieben werden, die die Zielsetzung der Entwaldungsverordnung keinen Schritt weitergebracht haben.“, so Tim Geier, Geschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND. „Die geplante Entlastung an dieser Stelle ist daher richtig.“  

Tim Geier, Geschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUNDGleichzeitig sieht DER MITTELSTANDSVERBUND einen wesentlichen Punkt ausgeklammert: Denn auch nach den neuen Vorschlägen müssen nachgelagerte Marktteilnehmer die ursprüngliche Sorgfaltserklärung an ihre Geschäftspartner weiterleiten. Eine wesentliche Belastung gerade für mittelständische Unternehmen bleibt daher weiterhin bestehen.  

„Es bleibt unverständlich, dass die Europäische Kommission die Warenverkehrsfreiheit nicht vollumfänglich beachtet.“, meint Tim Geier. „Eigentlich müsste ein legal eingeführtes Produkt in der EU ohne weiteres verkehrsfähig sein.“   

Die geplante Teilverschiebung für kleine und Kleinstunternehmen sowie der Aufschub der Durchsetzung der EUDR-Vorschriften hingegen gibt den Unternehmen zudem mehr Zeit, sich auf die Sorgfaltspflichten einzustellen.   

DER MITTELSTANDSVERBUND fordert daher die EU-Gesetzgeber auf, die Entlastung der Unternehmen vollständig zu denken und die notwendigen Schlussfolgerungen auch gesetzlich zu verankern.   

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